BGH zum Widerruf von Verbraucherdarlehen mit Restschuldversicherung

Kredit und Bankgeschäfte
31.03.20112301 Mal gelesen
BGH entscheidet über die Konsequenzen des Widerrufs von Verbraucherdarlehen, die als "verbundenes Geschäft" mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen wurden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2009 (Aktenzeichen XI ZR 45/08) können auch Verbraucherdarlehen mit Restschuldversicherung rechtlich sogenannte "verbundene Geschäfte" sein. Für den gesetzlich zulässigen Widerruf gelten bei verbundenen Geschäften besondere Regeln. Diese Besonderheiten müssen im Text der Widerrufsbelehrung berücksichtigt sein. War das nicht der Fall, hat die Widerrufsfrist trotz der Belehrung noch nicht begonnen; Darlehensvertrag sowie Restschuldversicherung können wegen des Fehlers in der Belehrung auch später noch widerrufen werden. 

Bisher war nicht geklärt, welche Konsequenzen ein solcher Widerruf hat. Hier hat ein Urteil des BGH vom 18. Januar 2011 (Aktenzeichen XI ZR 356/09) Klarheit geschaffen. Der Darlehensvertrag ist rückabzuwickeln. Auch an den Restschuldversicherungsvertrag ist der Kunde nicht mehr gebunden. Den Teil des Kredits, mit dem der Beitrag  für die Restschuldversicherung finanziert wurde, muss der Kunde nicht zurückzahlen. Hierüber und über die Restschuldversicherung müssen sich Bank und Versicherung direkt auseinandersetzen. Der Anspruch gegen den Versicherer auf Rückzahlung des für die Versicherung gezahlten Beitrags wird mit dem Anspruch der Bank auf Rückzahlung des entsprechenden Teils des Darlehens verrechnet. Rückzahlung des gezahlten Versicherungsbeitrags an sich kann der Kunde also nicht von der Versicherung verlangen. Der Kunde schuldet der Bank aber lediglich den um den Versicherungsbeitrag gekürzten Nettokreditbetrag abzüglich der von ihm bereits an die Bank geleisteten Zahlungen. Zinsen hat der Kunde auf den verbleibenden Nettokreditbetrag ebenfalls zu zahlen. 

Je nach Höhe der Versicherungsprämie kann es hier also zu einer deutlichen Verringerung der Restschuld kommen, auch bei gekündigten Krediten. 

Rechtsanwalt Roland Blachowski

Hannover, März 2011