Kindergeldrecht

Kindergeldrecht Familienkasse

In Deutschland werden die Eltern mit einem Zuschuss, dem sogenannten Kindergeld finanziell unterstützt. Dabei handelt es sich zum einen steuerlichen Ausgleich. Der Anspruch auf das Kindergeld entsteht grundsätzlich automatisch. Trotzdem ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde notwendig, um die Auszahlung zu erhalten. Dabei ist dem Umfang der Leistung von der Anzahl der Kinder abgängig. Bis zum 18.ten Lebensjahr bleibt der Anspruch uneingeschränkt bestehen. Ab der Volljährigkeit wird das Kindergeld aber bis zur Vollendung des 25.ten Lebensjahr unter gewissen Voraussetzungen gezahlt. Von der Höhe des Elterneinkommens wird aber abhängig gemacht, ob das Kindergeld oder lediglich den Kinderfreibetrag erhalten.

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