Käuferschutzprogramme wanken: Ein durch den Käufer erfolgreich beantragter Käuferschutz sichert ihn nicht gegen Zahlung ab (BGH, Urteil v. 22.11.2017 - VIII ZR 213/16)

Kaufrecht
25.06.201851 Mal gelesen
PayPal bietet an, Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften abzuwickeln. Das Unternehmen bucht das Geld beim Käufer ab und leitet es dann an den Verkäufer weiter. Dabei stellt PayPal seinen Kunden ein Käuferschutzverfahren zur Verfügung. Das schließt jedoch die Kaufpreisklage des Verkäufers nicht aus.

Käuferschutzverfahren schließt Kaufpreisklage des Verkäufers nicht aus

PayPal bietet an, Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften abzuwickeln. Das Unternehmen bucht das Geld beim Käufer ab und leitet es dann an den Verkäufer weiter. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein Käuferschutzverfahren zur Verfügung. Das gilt dann, wenn Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten haben oder dieser erheblich von der Artikelbe-schreibung abweicht. Hat ein Antrag des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück.

In einem der hier entschiedenen Fälle ging es um eine Metallbandsäge, die aus Käufersicht vollkom-men mangelhaft war. Der Käufer erhielt sein Geld über PayPal zurück. Aber: Der Verkäufer klagte trotzdem auf Zahlung des Kaufpreises. Und das ist trotz Käuferschutzprogramm nach Ansicht des BGH auch durchaus möglich. Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die ursprünglich bezahlte Kauf-preisforderung wiederauflebt, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird.

Der BGH hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen, damit es Feststellungen treffen kann, ob und inwieweit sich der Käufer gegenüber dem Kaufpreisanspruch auf gesetzliche Mängelgewährleistungsrechte berufen kann.

Hinweis: Dieses Urteil setzt Bezahldiensten und Käuferschutzprogrammen enge Grenzen. Ob das   so gut ist, wird die Zukunft zeigen. Käufer sollten sich bei einer Bezahlung über PayPal und auch sicherlich anderen Bezahlsystemen mit Käuferschutzprogramm darüber klar sein, dass eine Klage  des Verkäufers gegen sie auf Zahlung des Kaufpreises nicht ausgeschlossen ist. Der Ausgang der Kaufpreisklage ist jedoch ungewiß. Denn dem Käufer stehen möglicherweise Mängelgewährlei-stungsrechte zu.