Jetzt auch Mercedes im „Diesel-Sumpf“ gelandet….

Kündigung von Bausparverträgen
13.06.2018131 Mal gelesen
Deutschlands Autobauer sind der Versuchung des digitalen Fortschrittes erlegen, diesen für die Manipulation ihrer Fahrzeuge zu missbrauchen. Nunmehr hat es neben VW auch die Goldschmiede Mercedes in den Morast der Täuschung getrieben.

Deutschlands Autobauer sind der Versuchung des digitalen Fortschrittes erlegen, diesen für die Manipulation ihrer Fahrzeuge zu missbrauchen. Nunmehr hat es neben VW auch die Goldschmiede Mercedes in den Morast der Täuschung getrieben.

 

Trotz dieser Versuche, die Vorgaben der Umweltbehörden zu umgehen muss der Kunde nicht die Zeche zahlen. Sie sollen auch in Hamburg willkommen sein.

 

Denn, so entschieden mittlerweile das Hamburger Landgericht sowie das Landgericht in Osnabrück auch für den norddeutschen Raum, der Käufer kann die ihm dadurch entstehenden Rechte durchaus in die Tat umsetzen. Unterstützung kommt auch vom Landgericht Münster, welches ebenfalls die Käuferrechte stärkte.

 

Das Landgericht Hamburg verurteilte unter anderem im Mai diesen Jahres ein verkaufendes Autohaus zu der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Das Landgericht formulierte, dass der normale Käufer eines Neufahrzeuges davon ausgehen darf, dass die im Verkaufsprospekt genannten und gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte ohne jegliche "Schummelsoftware" eingehalten werden. 

 

Es gelang in einem weiteren Verfahren dem Kläger, sein genutztes Fahrzeug gegen einen fabrikneuen PKW einzutauschen.

 

Das Landgericht Osnabrück urteilte ebenfalls zugunsten des Käufers. In zahlreichen Verfahren wurden die Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges verurteilt. 

 

Das Landgericht Münster sah zudem eine Fristsetzung zu der Vornahme einer Nachbesserung als nicht erforderlich an, da nicht sicher sei, dass das Softwareupdate überhaupt zu einer Versetzung in die vertragsgemäße Lage führe. Denn es stünden verlässliche wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse aus, aus denen sich ergebe, dass es keinen erhöhten Verschleiß sowie eine kürzere Lebensdauer des Fahrzeuges gäbe. Im übrigen sei die VW AG als derart unzuverlässig einzustufen, dass auf eine ordnungsgemäße Nachbesserung nicht vertraut zu werden braucht. 

 

Die "kapitolinische" Rechtsprechung, also aus dem Zentrum des Deutschen Machtgefüges in Berlin entscheidend, rief das Landgericht Berlin den Käufern zu, es sei ein merkantiler Minderwert der betroffenen Fahrzeuge festzustellen, der ebenfalls zu einem sofortigen Rücktritt berechtige. 

 

Somit kann, auch wenn es im Einzelfall gegenläufige Urteile gibt im Ganzen nur festgestellt werden, dass jegliche Unternehmen, die die Käufer, Nutzer aber auch das deutsche Ordnungssystem mit fragwürdigen Methoden an der Nase herum führen wollen letztlich selbst an der Nase gefasst werden und den Käufern Entschädigung leisten müssen. Ihren guten Ruf verspielen sie obendrein. 

 

Daher, und dies gilt grundsätzlich, ist auf eine "saubere Weste" zu achten..