Kassenarztrecht

Kassenarztrecht

Das Verhältnis der Kassenärzte und der jeweiligen Krankenkasse sind im Kassenarztrecht geregelt. So stellt der Kassenarzt seine vorgenommene ärztliche Tätigkeit grundsätzlich nicht den Patienten, sondern der Krankenkasse in Rechnung. Etwas anders gilt bei Leistungen, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, sogenannte „IGeL-Leistungen“. Das Kassenarztrecht regelt aber nicht nur die Vergütung, sondern ebenfalls die ärztlichen Leistungen selbst, insbesondere die Pflicht des Arztes seinen Patienten gegenüber.

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