Abgasskandal: Manipulation seit 2010 unter Herstellern abgesprochen?

21.07.201738 Mal gelesen
Sollte sich der Verdacht der Absprachen der Autohersteller auf Vorstandsebene bezüglich des Abgasskandals bestätigen, wäre dies Rückenwind nicht nur Rückenwind für die Schadensersatzansprüche vieler Aktionäre der Autohersteller, sondern auch für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge.

Die deutsche Autoindustrie könnte die Manipulation bei Dieselfahrzeugen branchenweit abgesprochen haben. Diesen Verdacht wecken Recherchen des Handelsblattes. Die Zeitung verweist auf eine Präsentation des Technischen Steuerungskreises der Audi AG aus dem April 2010. Der Inhalt der Präsentation rechtfertigt den Verdacht, dass die deutschen Autohersteller vereinbart haben könnten, die Harnstoffzufuhr in Dieselmotoren zur Stickstoffreduktion unter das erforderliche Maß zu reduzieren. Die Präsentation spreche von einem "Commitment der deutschen Automobilhersteller auf Vorstandsebene". Träfe diese Aussage zu, so wären die beteiligten Vorstände der Autohersteller bereits seit 2010 über die Abgasmanipulationen informiert. Nach Angaben des Handelsblattes prüft die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission den Vorgang auf kartellrechtliche Verstöße.

Eine geringere Harnstoffzufuhr bedeutet mehr Stickoxidausstoß: Eine den Grenzwerten entsprechende Abgasreinigung sei aufgrund der Größe der verwendeten Harnstofftanks über eine Distanz von mehr als 5.000 km bei Fahrzeugen von Audi nicht möglich gewesen. Folglich habe man bei der Audi AG die Einspritzmenge des Harnstoffs unter das erforderliche Maß reduziert, um den Harnstoff lediglich innerhalb der Service-Intervalle nach 30.000 km nachfüllen zu müssen, so das Handelsblatt. Auf diesen Umstand sollen sich auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Daimler AG erstrecken, berichtet das Handelsblatt. Die Daimler AG hatte Anfang der Woche gemeldet, die Servicemaßnahmen zur "Verbesserung" des Emissionsverhaltens der Daimler-Fahrzeuge massiv auszuweiten.

Sollte sich der Verdacht der Absprachen der Autohersteller auf Vorstandsebene bestätigen, wäre dies Rückenwind nicht nur Rückenwind für die Schadensersatzansprüche vieler Aktionäre der Autohersteller, sondern auch für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge.

Haben Vorstände der Autohersteller seit 2010 bewusst rechtliche Emissionsvorgaben ignoriert und damit mögliche aufwändige Rückrufe und Imageverluste und ggf. Kartellstrafen bewusst in Kauf genommen, erweitert dies nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte den Kreis der Aktionäre, die von den betroffenen Unternehmen Schadenersatz verlangen können. Denn hat der jeweilige Vorstand bewusst rechtswidrig Fahrzeuge manipulieren lassen, lässt sich der Vorwurf vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Aktionäre gut vertreten. Damit könnten auch Aktionäre Schadenersatz geltend machen, die Aktien der betroffenen Hersteller im Jahr 2010 erworben haben. Entsprechend reagierten die Aktienkurse am 21.07.2017 auf die Meldungen mit Verlusten.

Hat der Vorstand jeweilige die Täuschung der Autokäufer abgesegnet, würde dies ebenso unmittelbare Ansprüche gegen die Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB rechtfertigen. Einen solchen Anspruch haben bereits das Landgericht Hildesheim (Urt. v. 17.01.2017, Aktz. 3 O 139/16), das Landgericht Kleve (Urt. v. 31.03.2017, Aktz. 3 O 252/16) sowie das Landgericht Offenburg (Urt. v. 12.05.2017, Aktz. 6 O 119/16) gegen die Volkswagen AG bejaht. Das Landgericht Offenburg spricht von einem "System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern".

Die ARES Rechtsanwälte vertreten Aktionäre im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG sowie betroffene Autokäufer gegen Autohäuser sowie die Volkswagen AG.