MS "Anke" GmbH & Co. KG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
05.05.201723 Mal gelesen
04.05.2017 – Um den von Beginn an problematische Schifffonds MS „Anke“ steht es schlecht. Das Amtsgericht Tostedt eröffnete am 10.04.2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „Anke“ GmbH & Co. KG (Az. 22 IN 67/17).

Betroffenen Anlegern drohen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust.

Die Fondsgesellschaft

Der 2009 aufgelegte Schiffsfonds MS "Anke" besteht aus einer sogenannten Einschiffsgesellschaft und investiert den Großteil der Einlagen der Anleger in das Schiff MS "Anke". Es handelt sich hierbei um ein Mehrzweckfrachter mit einer Container- bzw. Ladekapazität von 444 TEU (1 TEU = Container). Zudem ist es laut der besonderen Spezifikation (1-A Finnish/Swedish) in der Lage, dickeres Eis zu brechen. Der Ankauf des Schiffes sollte über Kommanditeinlagen von Anlegern einerseits und über Schiffshypothekendarlehen andererseits finanziert werden. Das Gesamtfinanzierungsvolumen von ? 15.600.000,00 setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Kommanditeinlagen der Anleger in Höhe von ? 6.380.000,00 und den Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt ? 8.930.000,00.

Geplante Einnahmen

Die Beteiligungsgesellschaft MS Anke GmbH & Co. KG kalkulierte für das Schiff mit erheblichen Einnahmen aus entsprechenden Charterverträgen. So wurde zunächst ein auf vier Jahre fest geschlossener Chartervertrag mit der ASC Andersen Shipping Company Pte. Ltd., Singapur geschlossen. Die tägliche Charterrate sollte ? 8.200,00 brutto betragen. Weiter war geplant, das Schiff in einem Pool einzusetzen. Nach Ablauf des Festchartervertrages wurde im Rahmen der Prognoserechnung für die restliche Laufzeit der Beteiligung mit Einnahmen in Höhe von rd. ? 8.200,00/Tag gerechnet. Anleger sollten auf diese Weise in den Genuss von jährlichen Auszahlungen in Höhe von 8% und mehr kommen.

Wirtschaftliche Lage

Tatsächlich hat sich der Schiffsfonds MS "Anke" zum Leid der Anleger entwickelt. Um die Einlagen der Anleger steht es schlecht. Die Anleger erhielten bis zum heutigen Tag keine Auszahlungen. Zudem lässt die hohe Fremdkapitalquote von knapp 60 % darauf schließen, dass die Anleger kaum bzw. mit gar keinen Rückflüssen rechnen können. Das am 10.04.2017 vorläufig eröffnete Insolvenzverfahren gibt nun Anlass zur Sorge, dass die Anleger mit hohen Verlusten rechnen müssen, möglicherweise sogar mit einem Totalverlust. Bemerkenswert ist zudem, dass es angeblich bereits in der Emissionsphase zu Problemen bei der Platzierung des Anlegerkapitals gekommen sein soll. So soll sich der Schiffsfonds zum Stichtag der Leistungsbilanz 2011 immer noch in der Emissionsphase befunden haben.

Handlungsmöglichkeiten

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern auf professionelle Hilfe zu setzen. Viele Anleger zeichneten Schiffsfonds unter Vorspiegelung einer sicheren Kapitalanlage mit erfolgsversprechenden Aussichten auf eine gute Rendite. Jedoch handelt es sich bei einer solchen Beteiligung um eine hochriskanteGeldanlage. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anleger regelmäßig nicht über sämtliche Risiken aufgeklärt wurden, obwohl die Berater hierzu verpflichtet waren. Schadensersatzansprüche sind die Folge. Diese unterliegen jedoch der relativen Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis. Ein frühzeitiges Handeln ist daher Voraussetzung um etwaige Ansprüche durchsetzen zu können. Durch jahrelange Erfahrung konnten wir in gleichgelagerten Fällen betroffenen Anlegern helfen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (ge-schlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobi-lien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanla-gerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.