Calculus Investments: BaFin-Warnung, Rückforderung prüfen

Kapitalanlagerecht
10.04.2026 39 Mal gelesen
Calculus Investments steht unter Betrugsverdacht. Die BaFin warnt. Betroffene sollten keine Zahlungen mehr leisten, Beweise sichern und Ansprüche prüfen.

Wer über calculusinv.com oder Gruppen wie „Calculus Investment Academy VIP Y“ investiert hat, sollte von einem Betrug ausgehen. Die Finanzaufsicht BaFin warnt ausdrücklich vor den Angeboten. Auch die angegebene Person „Prof. Tobias Fischer“ ist frei erfunden. Jetzt zählt zügiges und überlegtes Handeln.

 

Existiert Calculus Investments tatsächlich?

Der Anbieter präsentiert sich als global tätiger Krypto-Broker und verweist auf Standorte in Frankfurt und New York, um Seriosität zu suggerieren. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Domain wurde erst am 16.10.2025 registriert, während gleichzeitig eine Firmengeschichte seit 2019 in Colorado behauptet wird. Solche Widersprüche sind typisch für Täuschungssysteme. Realer Handel oder belastbare Unternehmensstrukturen lassen sich nicht nachweisen – die Außendarstellung dient ausschließlich dem Schein.

 

Erfahrungen: Auszahlungen bleiben aus

Berichte von Betroffenen zeichnen ein einheitliches Muster. Anstelle von Auszahlungen werden immer neue Forderungen erhoben, etwa für angebliche Steuern, Liquidität oder Freigaben. Damit wird Druck aufgebaut, weitere Einzahlungen zu leisten. Eine tatsächliche Rückführung der Gelder ist nicht vorgesehen. Positive Bewertungen dienen in diesem Kontext vor allem dazu, Vertrauen zu erzeugen und neue Einzahlungen zu provozieren.

 

BaFin-Warnung und rechtliche Einordnung

Am 01.04.2026 veröffentlichte die BaFin eine Warnung: Über calculusinv.com werden unerlaubt Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten, was einen Verstoß gegen § 32 KWG darstellt. Zusätzlich weist die Behörde darauf hin, dass die Identität „Prof. Tobias Fischer“ erfunden ist. Beworben wird zudem der Handel mit einem CVUZ-Token über die App GVEXPRO – auch dies ist Teil der Täuschungsarchitektur.

 

Warum Bankkonten zentral sind

Solche Systeme funktionieren nur mit realen Konten, über die Einzahlungen weitergeleitet werden. Genau hier setzt die juristische Aufarbeitung an: Wer auf Grundlage falscher Tatsachen Vermögen erlangt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Die Weiterleitung der Gelder kann zugleich Geldwäsche (§ 261 StGB) darstellen. Durch die Nachverfolgung der Zahlungsströme lassen sich Verantwortliche identifizieren und Rückforderungen geltend machen.

 

Hintermänner und Struktur

Die tatsächlich handelnden Personen bleiben im Verborgenen. Kontaktmöglichkeiten wie admin@calculusinv.com, support@calculusinv.com oder die Telefonnummer +49 1577 4867020 dienen lediglich der Kommunikation innerhalb des Systems. Solche Konstruktionen sind häufig international organisiert und arbeitsteilig aufgebaut; in vielen Fällen steht der Verdacht einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) im Raum.

 

Rechte der Geschädigten

Betroffene können sowohl strafrechtliche Schritte einleiten als auch zivilrechtliche Ansprüche verfolgen. Schadensersatz ergibt sich insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 812 BGB. Entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Geldspur, denn Empfänger der Mittel können zur Rückzahlung verpflichtet sein. Wichtig: Rückflüsse sollten rechtlich geprüft werden, da andernfalls ein Risiko im Hinblick auf Geldwäschevorwürfe bestehen kann.

 

Was jetzt zu tun ist

Keine weiteren Zahlungen veranlassen. Sämtliche Unterlagen und Kommunikation sichern. Anzeige bei der Polizei erstatten. Möglichst früh anwaltliche Unterstützung einholen.

 

Fazit

Die Indizienlage ist eindeutig: widersprüchliche Unternehmensangaben, behördliche Warnungen und systematisch verweigerte Auszahlungen sprechen für organisierten Krypto-Anlagebetrug. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich handeln und Ansprüche aktiv verfolgen.

Seit vier Jahrzehnten unterstützt RESCH Rechtsanwälte Geschädigte dabei, verlorene Gelder aus Betrugs- und Geldwäschekonstellationen zurückzuholen. Wenn Sie investiert haben und Verluste erlitten haben, ist es ratsam, zeitnah Kontakt aufzunehmen und den Fall prüfen zu lassen.

 

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