Bei Allenby Group (allenbygroup.com) liegt inzwischen eine konkrete Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Die Behörde veröffentlichte ihre Meldung am 23. Juli 2026. Nach ihren Erkenntnissen werden über die Website Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Besonders wichtig für Anleger ist der zusätzliche Hinweis auf einen Identitätsmissbrauch: Die unbekannten Betreiber geben sich laut BaFin als ein tatsächlich existierendes britisches Unternehmen aus und verwenden dessen Namen missbräuchlich. Die Betreiber von allenbygroup.com werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Allenby Group – Was ist bekannt?
Die aufsichtsrechtliche Ausgangslage ist bei Allenby Group eindeutig: Die BaFin warnt vor Angeboten auf allenbygroup.com und stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an.
Hinzu kommt eine Besonderheit, die bei der Prüfung der Plattform unbedingt berücksichtigt werden sollte. Die unbekannten Betreiber sollen sich als britisches Unternehmen ausgeben, dessen Name missbräuchlich verwendet wird. Die BaFin stellt zugleich klar, dass die unbekannten Betreiber nicht ihrer Aufsicht unterstehen.
Für Anleger bedeutet dies: Ein im Internet auffindbares Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Namen ist kein Beleg für die Seriosität von allenbygroup.com. Gerade bei einem Identitätsmissbrauch kann die Recherche nach dem Firmennamen zunächst sogar Vertrauen schaffen, weil tatsächlich ein reales Unternehmen gefunden wird.
Entscheidend ist deshalb die Verbindung zwischen Unternehmen und Domain. Stimmen offizielle Internetadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Ansprechpartner nicht überein, sollte keinesfalls davon ausgegangen werden, dass man tatsächlich mit dem echten Unternehmen kommuniziert.
Allenby Group – Betrug?
Die BaFin bezeichnet die unbekannten Betreiber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils als Betrüger. Ihre Warnung enthält jedoch zwei erhebliche Punkte: unerlaubt angebotene Finanzdienstleistungen und Identitätsmissbrauch.
Wer bereits mit Allenby Group in Kontakt steht, sollte deshalb weitere Auffälligkeiten besonders ernst nehmen.
Aus vergleichbaren Fällen kennen wir Abläufe, bei denen zunächst ein persönlicher Berater Kontakt aufnimmt. Nach einer ersten Einzahlung werden auf einer Handelsoberfläche Gewinne angezeigt. Mit zunehmendem Vertrauen folgen Empfehlungen zu höheren Investitionen.
Probleme treten häufig erst beim Auszahlungswunsch auf. Statt der Überweisung des angeblichen Guthabens werden dann mitunter zusätzliche Zahlungen verlangt – beispielsweise für Steuern, Provisionen, Sicherheitsleistungen, Compliance-Prüfungen oder eine angebliche Freischaltung.
Solche Forderungen sollten unabhängig überprüft werden. Insbesondere beweist ein hoher Kontostand innerhalb einer Handelsplattform nicht, dass das dort dargestellte Vermögen tatsächlich vorhanden ist.
Bei allenbygroup.com kommt hinzu, dass Anleger aufgrund des von der BaFin festgestellten Identitätsmissbrauchs besonders genau prüfen sollten, mit wem sie tatsächlich kommuniziert und an wen sie Geld gezahlt haben.
Allenby Group – Geld zurück?
Wer bereits an Allenby Group gezahlt hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen allein aufgrund eines Auszahlungsversprechens leisten.
Bei Banküberweisungen sollten sämtliche Zahlungsdaten zusammengestellt werden: IBAN, Empfängername, Empfängerbank, Datum, Betrag und Verwendungszweck. Bei aktuellen Überweisungen kann geprüft werden, ob noch ein Rückruf möglich ist.
Besondere Bedeutung besitzt der tatsächliche Zahlungsempfänger. Wenn die Betreiber die Identität eines britischen Unternehmens missbrauchen, kann anhand der Empfängerkonten möglicherweise nachvollzogen werden, welche Personen oder Gesellschaften tatsächlich in den Zahlungsfluss eingebunden waren.
Bei Zahlungen mit Bitcoin, Ethereum, USDT oder anderen Kryptowährungen sollten Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Öffentliche Blockchain-Transaktionen lassen sich grundsätzlich weiterverfolgen. Dadurch kann beispielsweise sichtbar werden, ob Kryptowährungen später an eine zentrale Kryptobörse transferiert wurden.
Auch E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Screenshots des Handelskontos sollten vollständig aufbewahrt werden.
Eine Rückholung kann nicht pauschal versprochen werden. Ob erfolgversprechende Maßnahmen bestehen, hängt insbesondere vom Zahlungsweg, dem Zeitpunkt und den identifizierbaren Empfängern ab.
Allenby Group – Anwalt?
Wer über allenbygroup.com investiert hat und nun Probleme bei der Auszahlung erlebt, sollte den Vorgang strukturiert prüfen lassen. Die BaFin-Warnung und der ausdrücklich genannte Identitätsmissbrauch sind dabei wichtige Anhaltspunkte.
Im ersten Schritt sollte rekonstruiert werden, wann der Kontakt begann, welche Personen auftraten, welche Telefonnummern und E-Mail-Adressen verwendet wurden und wohin die einzelnen Zahlungen geflossen sind.
Je nach Sachverhalt können anschließend Überweisungsrückrufe, die Kontaktaufnahme mit beteiligten Banken oder Zahlungsdienstleistern, eine Blockchainanalyse sowie eine Strafanzeige in Betracht kommen.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum real existierenden britischen Unternehmen, dessen Identität nach Angaben der BaFin missbraucht wird. Ansprüche sollten nicht vorschnell gegen das echte Unternehmen gerichtet werden, wenn dieses mit allenbygroup.com tatsächlich nichts zu tun hat.
FAQ zu Allenby Group
Warnt die BaFin vor allenbygroup.com?
Ja. Die Warnung wurde am 23. Juli 2026 veröffentlicht.
Warum warnt die BaFin?
Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.
Liegt ein Identitätsmissbrauch vor?
Die BaFin teilt mit, dass die unbekannten Betreiber sich als ein britisches Unternehmen ausgeben und dessen Namen missbräuchlich verwenden.
Wird Allenby Group von der BaFin beaufsichtigt?
Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die unbekannten Betreiber von allenbygroup.com nicht von ihr beaufsichtigt werden.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Keine weiteren ungewöhnlichen Zahlungsforderungen ungeprüft erfüllen, sämtliche Beweise sichern und die Zahlungswege untersuchen lassen.
Kanzlei Wilms – Unterstützung bei Anlagebetrug
Die Kanzlei Wilms befasst sich schwerpunktmäßig mit Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug und Identitätsmissbrauch bei vermeintlichen Finanzunternehmen. Wir prüfen insbesondere Bankzahlungen, Empfängerkonten und Kryptowährungstransaktionen und unterstützen Geschädigte bei der Einleitung geeigneter rechtlicher Schritte.
Wer über Allenby Group beziehungsweise allenbygroup.com investiert hat, sollte aufgrund der aktuellen BaFin-Warnung insbesondere weitere Zahlungsaufforderungen kritisch prüfen und die vorhandenen Unterlagen vollständig sichern.
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