Haben Sie über tradegateag.com Geld angelegt und stoßen bei der Auszahlung auf Hürden, deutet vieles auf ein betrügerisches Konstrukt hin. Die Seite erscheint auch über client.tradegateag.com und webtrader.tradegateag.com; als Kontakt wird support@tradegateag.com verwendet. Die BaFin hat am 27.03.2026 eine offizielle Warnung veröffentlicht. Im Folgenden erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie vorgehen können, um Verluste zurückzufordern.
Existiert tradegateag.com tatsächlich?
Der Internetauftritt wirkt bewusst seriös und greift den Namen der Berliner Tradegate AG auf. Dahinter verbirgt sich jedoch kein legitimes Angebot, sondern ein Identitätsmissbrauch. Die echte Gesellschaft betreibt ausschließlich die Domain tradegate.ag und steht in keiner Beziehung zu tradegateag.com. Nutzer sehen auf der falschen Plattform eine scheinbar funktionierende Handelsoberfläche mit Kontoständen und Gewinnen – tatsächlich handelt es sich um eine inszenierte Darstellung ohne reale Grundlage. Die Finanzaufsicht hat diese Irreführung erkannt und öffentlich davor gewarnt.
Welche Erfahrungen berichten Anleger?
Rückmeldungen zeigen ein wiederkehrendes Muster: Zu Beginn werden positive Handelsergebnisse angezeigt, um Vertrauen aufzubauen. Sobald eine Auszahlung verlangt wird, tauchen plötzlich angebliche Gebühren oder steuerliche Forderungen auf. Betroffene sollen weiter einzahlen, ohne dass je Geld zurückfließt. Dieses Vorgehen entspricht typischen Abläufen im Online-Trading-Betrug.
Warum bleiben Auszahlungen aus?
Das Ausbleiben von Rückzahlungen ist systemimmanent. Wer durch Täuschung Vermögenswerte erlangt, erfüllt den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Zusätzlich werden Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten, was gegen § 32 KWG verstößt. Die Struktur ist darauf ausgelegt, weitere Einzahlungen zu provozieren – nicht darauf, Gewinne auszuschütten.
Rechtliche Einordnung von tradegateag.com
Aus juristischer Sicht handelt es sich um ein unerlaubtes und betrügerisches Angebot. Neben Betrug kommen auch Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie zivilrechtliche Ansprüche, etwa aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB, in Betracht. Aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise kann in bestimmten Konstellationen sogar der Verdacht einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bestehen.
Warum Bankkonten eine Schlüsselrolle spielen
Für die Abwicklung nutzen die Täter reale Konten, die häufig auf Dritte – sogenannte Geldwäscher – laufen. Diese Konten sind zentral, weil ohne sie kein Zahlungsfluss möglich wäre. Eine konsequente Anspruchsverfolgung setzt daher bei den Kontoinhabern an. Gleichzeitig gilt: Wer Gelder aus solchen Strukturen annimmt und weiterleitet, kann sich selbst strafbar machen.
Technische Struktur und Domain
Die Domain tradegateag.com wurde am 15.02.2026 über NameSilo, LLC registriert. Ergänzend kommen Subdomains wie client.tradegateag.com und webtrader.tradegateag.com zum Einsatz. Diese technische Ausgestaltung dient dazu, Professionalität vorzutäuschen und Vertrauen zu erzeugen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Keine weiteren Überweisungen tätigen
- Alle Zahlungen sowie die Kommunikation lückenlos sichern
- Zeitnah rechtlichen Rat einholen
- Strafanzeige stellen
Wie Sie Ihr Geld zurückfordern können
RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Ansatz besteht darin, Zahlungsströme nachzuverfolgen, beteiligte Konten zu identifizieren und Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wenn Sie Verluste im Zusammenhang mit tradegateag.com erlitten haben, ist der nächste sinnvolle Schritt die rechtliche Prüfung Ihres Falls.
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