In einem weiteren von Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, geführten Zivilprozess hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Publikumsfonds
Concentra A (DE0008475005)
für den Zeitraum 2019 bis 2023 in Kostenberichten der Depotbank ausgewiesene Produktkosten in vierstelliger Höhe erstattet und muss die Verfahrenskosten vollständig übernehmen. Grund dieses Einlenkens allein auf die Erhebung einer Klage hin könnte die Sorge sein, dass sich Instanzgerichte künftig der vom Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf initiierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Endentscheidungen ausdrücklich anschließen. Wonach keine Grundlage besteht für die Entnahme von Vertriebsprovisionen vermittels einer Kostenpauschale, nach der für Verbraucher unklar ist, welche Vergütung der Verwaltungsgesellschaft geschuldet wird. Das Landgericht Frankfurt/Main hat diese Rechtsprechung auf den Concentra - Fonds übertragen und beanstandete damit in Kostenpauschalen zahlreicher Fondsverwalter ähnlich verwendete Formulierungen.
Wie Anleger auch selbst reagieren könnten, die einbehaltene "Fondsgebühren" zurückerhalten wollen, und welche Möglichkeiten Kostenausweise als „Gutscheine“ eröffnen, erfahren Sie hier.
Nehmen Sie gern Kontakt auf oder informieren sich zum Thema hier und auf der Webseite der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt.
Düsseldorf, den 18.5.2025
Jens Graf, Rechtsanwalt
Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de
Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf:
Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagerecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 35jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".