BGH belebt Widerruf von Autokrediten, Kaskadenverweis prüfen

RA Eser
24.11.202045 Mal gelesen
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Durch Widerruf des Autokredites kann ein Diesel-Fahrzeug noch Jahre nach Kauf und Finanzierung zurückgegeben werden. Der widerrufende Darlehensnehmer erhält alle gezahlte geleisteten Zahlungen, gegen Rückgabe des Fahrzeugs, zurück.

Jedem Verbraucher steht nämlich das Recht zu, ein Darlehen zu widerrufen. Grundsätzlich muss dies innerhalb einer Frist von 14 Tagen erklärt werden.

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt jedoch nur dann, wenn alle gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag umgesetzt worden sind und keine Fehler vorliegen. Andernfalls kann der Kunde noch Jahre später widerrufen und das Fahrzeug zurückgeben und alle geleisteten Zahlungen zurückerhalten.

BGH - Urteile vom 27.10.2020  XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19 stärken Rechte des Kreditnehmers

In diesen Entscheidungen hat der BGH nun eine Kehrtwende von seiner bisherigen Rechtsprechung vollzogen.

Insofern sieht der BGH nun bei Autokrediten (im Gegensatz zu Immobilienkrediten) den sog. Kaskadenverweis doch noch als Fehler an. Hat dann die Bank weiter die Widerrufsinformation nicht unverändert, also 1 zu 1, übernommen und kopiert, so berechtigt der Kaskadenverweis (als Fehler) zum Widerruf des Darlehensvertrages.

Es muss also der Kaskadenverweis in der Widerrufsinformation enthalten sein.

Denn diese Widerrufsbelehrung stellt den Kunden vor eine schwierige Aufgabe, wenn er denn herausfinden will, bis wann er seinen Kredit widerrufen kann.

Beispiel:

Im Text der Widerrufsbelehrung heißt es dazu:

"Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, nachdem der Darlehens­nehmer alle Pflicht­angaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des   Darlehens, Angabe zum Nettodarlehens­betrag, Angabe zur Vertrags­lauf­zeit) erhalten hat".

Für den in der Regel juristisch nicht vorgebildeten Kunden ein Ding der Unmöglichkeit sich hier durch den Paragrafen - Dschungel zu bewegen und die richtige Vorschrift zu finden.

Der Kunde muss nun die richtigen Pflichtangaben finden, im Text sind aber nur 3 beispielsweise genannt.  § 492 Abs. 2 BGB wiederum verweist auf weitere Rechtsvorschriften, etwa das Einführungsgesetz zum BGB. Der Kunde muss sich dann weiter mit den Vorschriften des  Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB herumschlagen.

Experten sprechen daher von einem sogenannten "Kaskadenverweis".

Das Urteil ist deswegen spektakulär, weil es fast alle Autobanken, z.B. Mercedes Benz Bank, VW Bank, Audi, BMW Bank, von dieser Entscheidung und den Auswirkungen betroffen sind.

Die Darlehensnehmer sollten nun prüfen, ob eine derartige Passage auch in Ihrem Autokreditvertrag enthalten ist.

Der Widerruf kann auch Jahre nach Abschluss der Finanzierung ausgeübt werden. Kostenfreie Information!

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit 15 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.

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