Wirecard - Fiasko: Warum EY Sammelklagen nicht fürchtet

EY Klage
10.10.2020734 Mal gelesen
Wenig Gegenwehr und nichts Konkretes

Durch konsequent auf Beschleunigung ausgerichtete Individualklage hat Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, keine drei Monate nach Insolvenzantrag der Wirecard AG die erste Stellungnahme von EY in einem Zivilprozess erzwungen. Die Analyse erweckt den Eindruck, als habe die Gegenseite dem Vortrag seiner Mandantschaft nichts Erhebliches entgegenzusetzen.

Das lässt erwarten, dass die Verantwortlichen darauf setzen werden, die von etlichen Geschädigten angestrebten Sammelverfahren auszusitzen. Mit dieser Taktik könnten sie Erfolg haben. Erfahrungsgemäß könnten Kapitalanlegermusterverfahren länger dauern, als eine Firmenbeerdigung und die Frist für die Anfechtung von Vermögensübertragungen. Das reduziert die Aussichten für Wirecard - Aktionäre auf wirtschaftliche Umsetzung von Musterentscheidungen.

Rechtsschutzversicherte Geschädigte und solche, die andere Finanzierungen von Schadensersatzprozessen gewählt haben, sollten stattdessen erwägen, ihr Potential nicht in Sammelbewegungen zu verausgaben und sich nicht auf deren begrenzte Möglichkeiten reduzieren zu lassen. Zumal sich angesichts des geschilderten Prozessverhaltens von EY die Erfolgsaussichten für Einzelklagen erneut weiter verbessert haben.

Von den aktuellen Erkenntnissen profitieren alle Mandanten der Kanzlei Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf. Es bleibt empfehlenswert, individuelle Aktivitäten auf Beschleunigung auszurichten. Nehmen sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Ohne Massenabfertigung bieten wir unserer Mandantschaft einen persönlichen, nur auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Offerten von Prozessfinanzierern, die sich interessiert zeigen, werden wir gern weiterleiten.

Düsseldorf, den 10.10.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".