Privatanleger: Kostenberichte und reduzierte Renditen

Kapitalanlagerecht
21.06.201950 Mal gelesen
Erstattung von Ausgabeaufschlag und Vertriebsentgeltanteil der laufenden Kosten

Auf der Kanzleiseite berichten wir unter Aktuelles aus dem Zahlenwerk des Investmentfonds FvS - Multiple Opportunities - R. Die Wertentwicklung der Aktienklasse F betrug 232,59 %. Bei der Privatanlegerklasse R waren es im Vergleichszeitraum aber nur 193,09 %. Dabei dürfte der Ausgabeaufschlag noch nicht herausgerechnet sein.

Vergleichbare Diskrepanzen werden sich bei allen Investmentfonds finden, die professionelle und normale Anleger bei Ausgabeaufschlägen und laufenden "Gebühren" ungleich behandeln. Die Vereinnahmung von Vertriebsentgelten reduziert die Renditechancen von Privatanlegern immens, ohne dass dieser Sonderbelastung adäquate Vorteile gegenüberstehen würden. Kostenausweise bzw. - berichte enthalten Anhaltspunkte zur Höhe der Vertriebsentgelte. Ansprüche auf Kompensation können allein durch Zeitablauf verloren gehen, - Stichwort Verjährung.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage über Einzelheiten und Möglichkeiten. Ihr Anruf ist willkommen!

Düsseldorf, den 21. Juni 2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".