Dieselskandal: Sachmangel und Betriebsuntersagung

Kapitalanlagerecht
22.02.201926 Mal gelesen
Deutliche Signale vom Bundesgerichtshof!

Der Bundesgerichtshof hat in einer Pressemitteilung vom 22.2.2019 Nr. 022/2019 auf einen demnächst veröffentlichten Beschluss des VIII. Senats vom 8.1.2019, VIII ZR 225/17, hingewiesen, wonach bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung, die Nutzung im Straßenverkehr, fehlen dürfte.

Das dürfte eine wichtige, wenn auch nicht überraschende Weichenstellung sein für die noch nicht zugunsten von Diesel - Käufern entschiedenen Gewährleistungsfälle. Es zahlt sich wieder einmal aus, wenn in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit einem einschlägig versierten Rechtsanwalt rechtzeitig die nächstliegenden rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Diese Erfahrung lässt sich auf viele Rechtsgebiete übertragen. Wie die renditesteigernde Fehlerkorrektur bei Investmentfonds. Wenn der "Dieselqualm" verraucht ist, könnte das die nächste wirtschaftlich sinnvolle Aufgabe sein, die insbesondere Privatanleger mit Rechtsschutzversicherung in Angriff nehmen sollten.

Düsseldorf, den 22.2.2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".