Nur geringe Rendite bei Lebensversicherung – Widerspruch prüfen

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
24.07.201819 Mal gelesen
Die anhaltende Niedrigzinsphase macht Lebensversicherern zu schaffen. Sie haben Schwierigkeiten, überhaupt den gesetzlichen Garantiezins einzufahren, berichtet „Focus Money“ online. Der steigende Renditedruck zwingt die Lebensversicherer zum Handeln.

Das führt u.a. dazu, dass in großen Mengen Staatsanleihen verkauft werden. Wie das Finanzministerium auf Anfrage der FDP mitteilte, werden sich die deutschen Lebensversicherer von Staatsanleihen im Volumen von ca. 14,5 Milliarden Euro trennen. Schon im Geschäftsjahr 2017 hatten sie im großen Stil Anleihen verkauft. "Das spült zwar kurzfristig Geld in die Kassen, zeigt aber auch, dass es bei den Versicherern ans Eingemachte geht, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um die nötigen Einnahmen für die bestehenden Policen zu generieren, liegen dem Bericht zu Folge Wertpapiere mit sehr langen Laufzeiten bei den Lebensversicherern im Trend. Die werfen allerdings keine großen Renditen ab, bei deutschen Bundesanleihen sind es derzeit etwa 0,92 Prozent bei einer zwanzigjährigen Laufzeit. Es gibt Wertpapiere, die mehr einbringen, aber eben auch ein deutlich höheres Risiko haben.

Da kurzfristig keine Wende in der Zinspolitik zu erwarten ist, wird es für die Lebensversicherer weiter schwer bleiben und damit auch für die Versicherungsnehmer, deren Police nicht die erhoffte Rendite abwirft. War die Lebensversicherung einst ein sicherer Baustein für die Altersvorsorge, ist sie heute weit davon entfernt.

Dennoch ist die Kündigung der Police in den wenigsten Fällen ratsam. Dann erhält der Kunde nur den in der Regel enttäuschen Rückkaufswert zurück. Eine finanziell deutlich lukrativere Möglichkeit kann der Widerspruch der Lebensversicherung oder Rentenversicherung sein. Dann erhält der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien fast vollständig zurück. Der Versicherer darf nur für den gewährten Versicherungsschutz einen gewissen Betrag einbehalten. Verwaltungs- oder Abschlusskosten darf er aber nicht auf den Verbraucher abwälzen. Unterm Strich kann der Widerspruch dem Versicherungsnehmer einige Tausend Euro mehr einbringen als die Kündigung.

Möglich ist der Widerspruch, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde oder er nicht alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten hat. Dann wurde die Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt. Dies ist besonders häufig bei Lebensversicherungen die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, der Fall. Aber auch andere Lebensversicherungen lassen sich heute noch widerrufen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

                

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/versicherungsrecht/

 

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