Kreditwiderruf: LG Mainz verurteilt Sparkasse Mainz – Widerruf nach Ablösung nicht verwirkt

Verbraucherschützer beklagen zu hohe Überziehungszinsen
15.09.201745 Mal gelesen
LG Mainz verurteilt die Sparkasse Mainz zur Zahlung von Nutzungsersatz nach wirksamem Widerruf von Darlehensverträgen. Der Widerruf war dabei auch nach vollständiger Ablöse der Darlehen noch möglich und nicht verwirkt.

Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 08.09.2017 (Az. 5 O 383/16 - Urteil hier abrufbar - nicht rechtskräftig) die Sparkasse Mainz in einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte geführten Verfahren zur Zahlung von Nutzungsersatz nach Widerruf in Höhe von EUR 19.876,87 verurteilt.

Das Gericht sprach den Klägern, die ihre im Jahre 2008 geschlossenen Darlehensverträge zunächst im Jahre 2015 vollständig abgelöst hatten und anschließend im Jahre 2016 den Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erklärt hatten, den vollständigen geforderten Nutzungsersatz zu.

Bei der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung handelte es sich um ein von mehreren Sparkassen als Formular verwendetes Belehrungsmuster, das auch Gegenstand des Verfahrens vor dem BGH vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15 war.

Dem von der Sparkasse angeführten Einwand der Verwirkung des Widerrufsrechtes erteilte das Gericht eine klare Absage. Das Gericht stellte klar: "Dass die Kläger über viele Jahre hinweg die Darlehen ordnungsgemäß bedient haben und im Jahr 2015 die beiden Darlehen vollständig zurückgeführt haben, konnte bei der Beklagten durch den bloßen Zeitablauf bis zum 6.5.2016 noch kein Vertrauen begründen, dass von dem Widerrufsrecht kein Gebrauch mehr gemacht werden würde."

Was bedeutet das Urteil für Darlehensnehmer?

Mit dem Urteil setzt das Landgericht Mainz nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte die Vorgaben des OLG Koblenz und auch die Vorgaben des BGH zutreffend und konsequent um. Entgegen der Auffassung einiger Gerichte kann vertragstreues Verhalten des Darlehensnehmers (Zahlung von Raten, Ablöse bei Fälligkeit usw.) gerade kein Anknüpfungspunkt für Annahme der Verwirkung sein. Darlehensnehmer sollten sich von Behauptungen von Kreditinstituten, dass ausgeübte Widerrufe verwirkt oder rechtsmissbräuchlich seien, nicht abschrecken lassen, sondern sich zur Durchsetzung ihrer Rechte fachlichen Rat einholen. Gerne stehen wir Darlehensnehmern deutschlandweit in allen Fragen rund um das Thema Kreditwiderruf zur Verfügung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.