LogisFonds I AG fordert von ihren ausgeschiedenen Anlegern weitere Zahlungen!

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
06.09.2017166 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät betroffenen Kapitalanlegern, den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen!

Anleger der LogisFonds I AG (ehemals "Garbe Logimac AG"), die ihre Beteiligung fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt haben, werden mit aktuellem Schreiben der Fondsgesellschaft darauf hingewiesen, dass ihr Kapitalkonto negativ sei und deshalb ihnen gegenüber ein Rückforderungsanspruch in Höhe des Negativsaldos bestehen würde.

Laut Mitteilung der LogisFonds I AG sei es der Gesellschaft nicht gelungen, die Anlaufverluste sowie die während der Vertragslaufzeit vorgenommenen Auszahlungen durch Gewinne vollständig zu kompensieren. Aus diesem Grund sei es erforderlich, den sich aus einer dem Schreiben beigefügten Aufstellung ergebende Negativsaldo auf das Konto der LogisFonds I AG zu überweisen. Für den Fall, dass die Zahlung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist erfolgen sollte, wird von der Fondsgesellschaft bereits die Einschaltung eines Rechtsanwalts angedroht.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit den von Rothmann & Cie. aufgelegten unternehmerischen Beteiligungen hat und insbesondere auch bereits zahlreiche Anleger der LogisFonds I AG vertritt, rät den von der aktuellen Zahlungsaufforderung betroffenen Anlegern, sich von der Drohung mit einem Rechtsanwalt nicht einschüchtern zu lassen und die von der Fondsgesellschaft geltend gemachte Forderung nicht ungeprüft zu erfüllen. "Unser Ziel ist es, die geltend gemachten Forderungen abzuwehren oder zumindest zu reduzieren, damit sich die weiteren wirtschaftlichen Nachteile für die Anleger in Grenzen halten", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. 

Um hierzu eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten, können sich betroffene Anleger der LogisFonds I AG an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter folgendem Link möglich: 

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/