Stratego Grund Invest für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet

Stratego Grund Invest für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet
30.08.2013254 Mal gelesen
Bereits seit dem Jahre 2008 befanden sich Immobilienfonds im Fondsvermögen des Stratego Grund Invest, die durch die jeweiligen Fondsgesellschaften nicht mehr zurückgenommen werden konnten. Diese Fonds konnten oftmals nur noch über einen Dachfonds an Anleger vermittelt werden.

Stratego Grund Invest für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet

 

Beim LBB Invest: Stratego Grund handelt es sich um einen Dachfonds. Dieser investierte seinerseits wiederum hauptsächlich in andere offene Immobilienfonds.

 

Bereits seit dem Jahr 2008 befanden sich viele der offenen Immobilienfonds, in welche der Stratego Grund investierte, in Schwierigkeiten. Einzelne offene Immobilienfonds im Fondsvermögen des Dachfonds konnten nicht mehr an die jeweiligen Fondsgesellschaften zurückgegeben werden. Anleger dieser Fonds konnten somit nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen. Im Ergebnis war somit auch das Kapital der Investoren in den Stratego Grund bereits seit dem Jahr 2008 gefährdet.

 

Der Stratego Grund wurde mehrheitlich an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Hierbei wäre es zwingend erforderlich gewesen, den jeweiligen Anlegern mitzuteilen, welche Einzelfonds sich im Stratego Grund befinden. Zudem hätten Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, dass einzelne offene Immobilienfonds im Fondsvermögen des Stratego Grund bereits geschlossen waren.

 

Die Rechtsprechung verlangt vom jeweiligen Berater, dass er den Anleger alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen zur Verfügung stellt. Die bereits eingetretene Schließung der offenen Immobilienfonds im Fondsvermögen des Stratego Grund war eine für die Anlageentscheidung wesentliche Information. Anleger, die den Stratego Grund im Jahr 2008 oder später erworben haben, hätten somit über die Probleme der Einzelfonds im Fondsvermögen aufgeklärt werden müssen.

 

Anleger, die vor dem Jahr 2008 gezeichnet haben, können lediglich bei fehlerhafter Aufklärung über Provisionszahlungen Schadensersatz verlangen. Auch diese Anleger sollten mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Der Ehrlichkeit halber muss man jedoch erwähnen, dass die Erfolgsaussichten dieser Anleger wesentlich geringer sind.

 

Anleger, die ab dem Jahr 2008 in den Stratego Grund investiert hatten, sollten ihre Schadensersatzansprüche in jedem Fall durch einen im Banken- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Nur durch die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche wird es möglich sein, den bereits eingetretenen Schaden von ca. 50 Prozent der Anlagesumme zu vermeiden.

 

Die genauen Erfolgsaussichten einer möglichen Schadensersatzklage können erst nach Einreichung der Unterlagen beurteilt werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 Dr. Knetsch & Partner GbR

Sandstraße 50

57072 Siegen

Tel.: 0271/23470-0

Fax: 0271/23470-30

E-Mail: info@knetsch-partner.de