Für Zustellungen in die USA müssen die Regeln des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen beachtet werden. Und manch ein Gericht verhält sich dabei mehr oder weniger kundig, die Erfahrungen unsererseits sind quer durch die Republik (leider sehr) unterschiedlich

23.08.2010
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