US-Doktrin Forum Non Conveniens

EU Recht
05.07.20101265 Mal gelesen

Bei vielen größeren Produkthaftungsfällen oder Unfällen in Europa versuchen Anwälte, die Schädiger in den USA zu verklagen. Gründe hierfür sind u.a. das materielle Haftungsrecht, welches bspw. aufgrund der punitive damages zu exorbitanten Schadensersatzbeträgen führen kann. Weitere Anreize bietet ein klägerfreundliches Prozessrecht, welches bspw. Class Actions ermöglicht. Aber auch die Beteiligung einer Jury und die Kalkulierbarkeit des Kostenrisikos aufgrund der Möglichkeit, Erfolgshonorare zu vereinbaren, locken häufig vor US-Gerichte. Diese vermeintlichen Vorteile eines US-amerikanischen Gerichtsstands führen zusammen mit den weit gefassten Zuständigkeitsvorschriften der US-Gerichte dazu, dass bei mehreren in Betracht kommenden Gerichtsständen häufig ein US-amerikanisches "Forum" gewählt wird, also Forum Shopping betrieben wird.

Die Lehre vom Forum Non Conveniens dient unter anderem dazu, in dieser Situation den Gerichten ein Regulativ zur Verfügung zu stellen. Den grundsätzlich zuständigen Gerichten wird die Ermessensentscheidung ermöglicht, ggf. über eine Sache nicht zu entscheiden, wenn ein anderes (alternatives) Forum geeigneter/sachnäher ist.[Beschreibung vom Hartung Gorre Verlag, Konstanz]

Die Arbeit von Andreas Felder, Die Lehre vom Forum Non Conveniens, Voraussehbarkeit des Ergebnisses ihrer Anwendung und prozessuale Aspekte für Verfahrensparteien vor den U.S. Federal Courts und den State Courts in New York bei class actions unter besonderer Berücksichtigung deutscher alternativer Foren oder Parteien, [1. Auflage 2005, XXXVIII, 280 Seiten; € 49,80. ISBN 3-86628-017-3]  untersucht, welche Kriterien in diese Entscheidung einfließen, welches Gewicht ihnen zukommt, inwiefern die konkrete Entscheidung in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden kann oder bereits im Vorfeld eines Rechtsstreits Voraussetzungen für eine gewünschte Entscheidung getroffen werden können.

Die Einholung rechskundigen Rates ist für jeden Einzelfall unabdingbar(NIETZER & HÄUSLER) . Und allgemein zu US Recht, siehe den Blog www.usa-recht.de