US.Joint Defense Agreements und was man hierüber wissen sollte.

EU Recht
24.02.20101167 Mal gelesen


24. Februar 2010

NIETZER & HÄUSLER begleitet deutsche Unternehmen in US.Verfahren Seite an Seite mit vor Ort tätigen US.Prozessanwälten, sei es um ein "kontrollierendes? Auge betreff Strategie und (insbes. Kosten) Effizienz zu werfen, sei es um US.Verfahrenseigenheiten den deutschen Mandanten  verständlich zu machen, sei es um den US.Kollegen zuzuarbeiten oder sei es um notwendige  Massnahmen oder Verfahrenshandlungen im Hinblick auf Abwehrmassnahmen in Deutschland jetzt oder später sichergestellt zu wissen. Ein Thema, das es hierbei hin und wieder anzugehen gilt, sind Joint Defense Agreements in den Fällen, in welchen mehrere Firmen verklagt werden und es sinnvoll erscheinen kann, die Kräfte zu bündeln. Die Wiedergabe eines nützlichen US.Artikels, erschienen in der Fachzeitschrift der  American Bar Association, deren Mitglied NIETZR&HÄUSLER ist, finden Sie im US.Blog www.usa-recht.de.