Zur Berechtigung eine Gesamtausgabe von Einzelwerken herausgeben zu dürfen.

EU Recht
19.02.2013920 Mal gelesen
Das LG Köln hatte in seinem Urteil vom 13.02.2013 - 28 O 459/11 über den Umfang von Rechteeinräumungen im Rahmen von einem Verlagsvertrag zu entscheiden.

Die Berechtigung eines Verlegers eine Gesamtausgabe zu veranstalten, bedarf einer ausdrücklichen Rechteeinräumung. Diese kann selbst dann nicht gemäß § 4 VerlG angenommen werden, wenn der Verleger die Rechte an einer Vielzahl von oder gar an allen Einzelwerken des Autors zustehen. Auch in diesem Falle ist der Verleger vielmehr lediglich zur Vervielfältigung und Verbreitung der Einzelwerke beschränkt.

Darüber hinaus hatte das Gericht in dem Fall auch über Art und Umfang eines Auskunftsanspruchs hinsichtlich der erzielten Erlöse zu entscheiden. Ausreichend sei hiernach, dass durch die erteilte Auskunft eine hinreichende Bemessungsgrundlage bestehe, um die eigenen Honoraransprüche berechnen zu können.