Neues Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft!

Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz mit Corona Fördermitteln das Unternehmen Retten
21.05.202174 Mal gelesen
Wie eine Restrukturierung Ihr Unternehmen vor einer drohenden Insolvenz durch eine Sanierung schützen kann.

Durch das Inkrafttreten des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) wurde ein großer Schritt Richtung vorinsolvenzliches Verfahren gemacht. Hierdurch soll die große Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung und der Sanierung in der Insolvenz geschlossen werden.

 

Hat das neue Gesetz Auswirkungen auf Ihr Unternehmen?

Wenn sich in Ihrem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit und dadurch eine mögliche Insolvenz anbahnt, ermöglicht Ihnen das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz eine Sanierung vorzunehmen, ohne dass Sie dabei eine Insolvenz anmelden müssen. Dafür muss ein sog. Restrukturierungsplan aufgestellt werden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, möglichst unkompliziert und ohne große Kosten eine Restrukturierung vorzunehmen.

 

Ablauf der Restrukturierung

Wenn eine Zahlungsunfähigkeit frühzeitig erkannt wird, kann man einen Restrukturierungsplan aufstellen. Dieser muss folgende Bestandteile beinhalten:

 
  • Einen gestaltenden und einen darstellenden Teil 
  • Eine Erklärung der Bestandsfähigkeit
  • Eine Ertrags- und Liquiditätsplanung
  • Eine Erörterung und Erläuterung an die betroffenen Gläubiger.
     

Dabei müssen die betroffenen Gläubiger mit einer Mehrheit von 75 % für den Restrukturierungsplan stimmen. Diese Gläubiger bestimmt der Schuldner. Es müssen also nicht alle sein.

 

Wie muss eine Restrukturierung durchgeführt werden?

Es ist natürlich optimal, wenn eine Restrukturierung so unkompliziert wie möglich für Ihr Unternehmen abläuft. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, das Restrukturierungsverfahren ohne ein Restrukturierungsgericht durchzuführen. Sie als Schuldner müssen den aufgestellten Restrukturierungsplan vor Ihren ausgewählten Gläubigern vorstellen. Diese müssen mit einer Mehrheit von 75 % zustimmen und sie können die Maßnahmen durchführen.

Wenn aber Ihre Gläubiger nicht mehrheitlich für den Restrukturierungsplan stimmen, wird das Ganze komplizierter. Denn dann ist die Einbeziehung des Restrukturierungsgerichts erforderlich. 

Durch dieses Gericht wird der Plan dann noch mal genauestens geprüft, eventuell abgeändert und dann bestätigt. Dabei stellt es außerdem noch gesonderte Anforderungen an das Verfahren, wie zum Beispiel, dass der Schuldner nicht zahlungsunfähig sein darf oder die Ansprüche der Gläubiger erfüllbar sein müssen.

Sie sehen, ein Restrukturierungsverfahren benötigt sehr viel Planung und Zeitaufwand, damit es so einfach und unkompliziert wie möglich für Ihr Unternehmen abläuft.

Sie wollen die Restrukturierung in Ihrem Unternehmen nicht alleine bewältigen?

Sie wollen selber einen Restrukturierungsplan aufstellen und dies so unkompliziert wie möglich für Ihr Unternehmen gestalten, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen.