Corona-Hilfe kann vor Insolvenz retten

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22.02.202122 Mal gelesen
Eine Insolvenz muss aufgrund der Pandemie nicht mehr der letzte Ausweg für einen Selbständigen oder ein Unternehmen sein. Jetzt mit uns Ihre Hilfe beantragen!

Eine Insolvenz muss aufgrund der Pandemie nicht mehr der letzte Ausweg für einen Selbständigen oder ein Unternehmen sein. Die Bundesregierung versucht die Wirtschaft so gut es geht über Wasser zu halten und versucht den Unternehmen mit Hilfe von Corona-Hilfen aus den finanziellen Schwierigkeiten zu helfen.

 

Wie wird die Pandemie bekämpft?

Die Bundesregierung möchte genau so wie wir natürlich auch, dass die Pandemie so schnell wie möglich vorbei ist und sich Unternehmen dann keine Sorgen mehr machen müssen. Um dies zu schaffen benötigt dies aber den Zusammenhalt von allen von uns. Verständnis ist dabei ein wichtiges Thema. Arbeiten im Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, sowie die Schließung eines großen Teils des Einzelhandels ist eine große Belastung, hilft aber bei der Bekämpfung des Virus. Allerdings schadet dies den Unternehmen, weshalb eine Corona-Hilfe unumgänglich ist.

 

Wie sieht die Corona-Hilfe für Unternehmen aus?

In dieser schweren Zeit lässt die Bundesregierung Selbständige und Unternehmen natürlich nicht alleine und bietet immer wieder unterschiedliche Hilfsmaßnahmen an.

Im Januar 2021 wurde die Überbrückungshilfe III eingeführt, diese erlaubt es Solo-Selbstständigen sowie kleine und mittelständische Unternehmen ausreichend Fördermittel zu erhalten. Hinzu kommt, dass zum Beispiel neue Insolvenzregelungen beschlossen wurden (Klick hier) und auch steuerliche Erleichterungen, Garantien, sowie Bürgschaften verlängert werden.

 

Was ändert sich im Insolvenzrecht?

Auch im Insolvenzrecht ändert sich einiges. Geschäftsleiter, die vor Corona dazu verpflichtet waren einen Insolvenzantrag zu stellen sind nun bis zum 4. April 2021 von diesem befreit, sobald sie die Corona-Fördermittel vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 beantragt haben. Anders verhält es sich jedoch, wenn deutlich wird, dass keine Aussicht auf Erlangung der Corona-Hilfe besteht oder die Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife nicht genügt. Mit diesem Thema befassen wir uns jedoch in einem anderen Artikel ausführlicher (Hier klicken)

 

Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung Ihrer Coronahilfe?

Für den Fall, dass Sie starke Verluste durch den Lockdown erlitten haben, kurz vor einer Insolvenz stehen und wissen möchten, ob Sie Ansprüche auf eine angemessene Corona-Hilfe haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und die Eröffnung des Rechtswegs zur Seite. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.