P&R Container: Post vom Insolvenzverwalter – Achtung Kleingedrucktes

Insolvenzrecht
22.08.201851 Mal gelesen
Anleger der insolventen P&R Container-Gesellschaften erhalten diese Tage Post vom Insolvenzverwalter.

München, den 212.08.2018 - Anleger der insolventen P&R Container-Gesellschaften erhalten diese Tage Post vom Insolvenzverwalter. Hierin enthalten: eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung, die Anleger nur noch unterschreiben und abschicken sollen. Doch die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH warnt: bei den Details der Anmeldung ist Vorsicht geboten. 

"Anleger verzichten mit der vorausgefüllten Anmeldung auf Eigentumsrechte an Containern. Der Insolvenzverwalter ist der Ansicht, dass Anlegern ohnehin keine Eigentumsrechte zustehen, aus unserer Sicht ist diese Einschätzung jedoch deutlich verfrüht und kein Anleger sollte auf Rechte verzichten, die noch gar nicht geklärt sind",

so Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH..

"Wir raten Anlegern dringend, die Forderungsanmeldung nicht auf Basis der vom Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellten Formulare vorzunehmen",

ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. "Auch Streichungen in den Formularen würden nach erster Einschätzung zu ungültigen Anmeldungen führen", so die Anwältin weiter. Wer sicher gehen will, dass er auf evtl. vorhandene Eigentumsrechte an Containern nicht verzichtet, sollte nach Empfehlung der Experten die Forderungen durch einen Anwalt mit einer neutralen Forderungsanmeldung geltend machen.

Die Frist für die Forderungsanmeldung wird vom Insolvenzverwalter auf den 14.09.2018 gesetzt. Damit müssen sich die Anleger vor der geplanten Gläubigerversammlung schon entscheiden, ob sie Ihre Forderungen mit dem vom Insolvenzverwalter vorgeschlagenen Verzicht anmelden oder eine eigene Anmeldung vornehmen.