Abo-Vertrag der Dateblaster AG: Mahnung der Fairmount+Auer Witte Thiel

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
16.10.2019255 Mal gelesen
Abo-Falle nach Sex-Dating?! Die Dateblaster AG  betreibt fragliche Datuing-Seiten – Inkasso durch Fairmount GmbH + Mahnung durch Kanzlei Auer Witte Thiel

Wie tappt man in die Abofalle?  

Die Dateblaster AG, mit Sitz in der Schweiz - ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von durchaus dubiosen Sex-Dating Plattformen, wie whatsex.co.uk oder maturapiufica.com bekannt. 

Dabei ist die erstmalige Anmeldung auf den Plattformen zunächst kostenlos. Um jedoch besondere "Dienstleistungen/Services" der Seiten nutzen zu können, wie die Kontaktaufnahme zu Frauen, bedarf es des Abschlusses eines kostenpflichtigen Abovertrages (teilweise so genannte Premiummitgliedschaft). 

Viele Nutzer berichten uns, dass Ihnen bei der Nutzung der Seite zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen sei, einen kostenpflichtigen Abovertrag abgeschlossen zu haben, doch genau das behauptet die Dateblaster AG nach dem vermeintlich kostenlosen Surfen auf der Sex-Dating Plattform. 

Wie geht die Dateblaster AG nun vor?

Die Dateblaster AG verfährt bei der Durchsetzung der (vermeintlichen) Forderung fast immer nach dem gleichen Muster.  

Zunächst wird der Betroffene von der Dateblaster AG angeschrieben und unter Verweis auf einen angeblich abgeschlossenen Abovertrag zur Zahlung entsprechende Nutzungsgebühren aufgefordert. 

Wird auf diese Zahlungsaufforderung nicht gezahlt, so schaltet die AG regelmäßig als nächste Eskalationsstufe ein Inkasso-Unternehmen für den weiteren Forderungseinzug ein. In den uns vorliegenden Fällen ist dies die Fairmount GmbH, die neben den Nutzungsgebühren nun auch weitere Mahngebühren geltend macht. 

Ignoriert man auch diese Zahlungsaufforderung, so erhält der Betroffene nun Post der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München. Durch die anwaltliche Geltendmachung der Forderung wird den Betroffenen oftmals suggeriert, die Forderung sei anwaltlich geprüft und mithin rechtmäßig. 

Doch damit nicht genug! Die Kanzlei fordert nun binnen Frist die Zahlung der Hauptforderung nebst weiterer Anwaltsgebühren. Die Forderung wird somit immer höher. Ein Verweis auf die SCHUFA tut sein übriges und so steigt der Druck auf die Betroffenen immer weiter. 

Unsere Einschätzung  

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten, bevor die Forderung immer weiter steigt oder gar ein gerichtliches Verfahren gegen Sie betrieben wird.

Wahrscheinlich sind Sie Opfer einer Abo-Falle geworden und die Forderung wird vermutlich unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist in vielen Fällen, dass die Gebührenpflichtigkeit der Website nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. In manchen Fällen wird auch eine Kündigung durch den Nutzer ignoriert.

Seien Sie sich im klaren, dass ein weiteres Zuwarten zur Entstehung neuer Nutzungsgebühren führt, da die Dateblaster AG weiterhin einen Abo-Vertrag mit Ihnen behauptet. Zudem drohen gerichtliche Schritte, wie ein Mahn- und anschließendes Vollstreckungsverfahren, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

 

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.  

 

Wir helfen Ihnen gerne - deutschlandweit:

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abo-Fallen verteidigen.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 

Sie erreichen mich über unser Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

telefonsich: 0221 / 9 758 758 0

und per E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Weitere Informationen zum Thema Abo-Falle finden Sie hier: https://e-commerce-kanzlei.de/abofallen-und-unternehmensregister.html

 

Unser Video zum Thema "Abofallen" finden Sie auch bei Youtube: https://youtu.be/rHQq9MDwypw