Schufa-Recht: Schufa Eintrag erfolgreich gelöscht

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann -   dritter Anlauf führt zur Löschung bei der Schufa Holding AG
25.07.201792 Mal gelesen
Erfolgreiche Löschung eines Schufa Eintrages durch eine genaue Überprüfung der Daten, ob der Schufa-Eintrag inhaltlich fehlerhaft ist oder Daten korrigiert wurden.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Schufa Eintrages weist Fehler beim Erledigungsdatum auf -  dritter Anlauf führt zur Löschung bei der Schufa Holding AG - von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB

Bereits zwei Anwälte ohne Erfolg tätig

Schufa Einträge führen regelmäßig zu Problemen. Nachdem der 42-Jährige Mann diese bereits von zwei anderen Anwälten lösen lassen wollte, wandte er sich an die Advoadvice Rechtsanwälte in Berlin. Einmal mehr gab es einen Betroffenen, der unter einem negativen Schufa Eintrag seitens der Synergie Inkasso GmbH zu leiden hatte. Wie in einigen anderen Verfahren, konnte dem Betroffenen auch hier geholfen werden. Allerdings gab es in dieser Angelegenheit einige spezielle Dinge zu beachten.

Widerruf durch Synergie Inkasso verweigert

Die Synergie Inkasso GmbH verweigerte einen Widerruf des negativen Eintrages. Das Inkassounternehmen ging von der Rechtmäßigkeit des Schufa Eintrages aus. In einem Antwortschreiben wurden allerdings die genauen Daten mitgeteilt, wann der Betroffene gemahnt worden sei und wann es zu einem Ausgleich der Forderung kam.

Fehler beim Erledigungsdatum entdeckt

Bei einer genaueren Überprüfung dieser Daten musste dann festgestellt werden, dass der Schufa-Eintrag inhaltlich dennoch fehlerhaft war und die entsprechenden Daten korrigiert werden mussten. Insbesondere das Erledigungsdatum wurde von Ende Februar 2016 auf Mitte November 2015 korrigiert. Schon bezüglich der gesetzlichen Löschungsfristen macht dies einen enormen Unterschied, da der negative Schufa Eintrag dann bereits zum 31.12.2018 und nicht erst zum Jahresablauf 2019 gelöscht worden wäre.

Forderung unterhalb von 2.000 Euro binnen 6 Wochen beglichen

Im Zuge der Bearbeitung fiel dann jedoch auf, dass die korrigierten Daten einen anderweitigen Löschungsanspruch ergaben. Die Schufa Holding AG löscht negative Schufa Einträge nach ihren eigenen Regeln frühzeitig, wenn der Betrag der entsprechenden Forderung unter 2.000,00 Euro liegt, die Forderung innerhalb von 6 Wochen beglichen sowie vom Vertragspartner der Schufa Holding AG als beglichen mitgeteilt wurde und die Forderung nicht tituliert ist.

Löschung durch Schufa Holding AG erreicht

Durch die korrigierten Zahlungsdaten konnte eine Löschung aufgrund dieser SCHUFA-Regelung erreicht werden.

Der bearbeitende Partner der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, kommentiert: "Erneut konnte ein negativer Schufa Eintrag zur Löschung gebracht werden. Obwohl der Mandant zuvor bei zwei anderen Rechtsanwälten vorstellig wurde, führten erst der dritte Anlauf und die Expertise unserer Kanzlei zum Ziel. Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig die Mischung aus Erfahrungswerten rund um Schufa Einträgen sowie akribisches Arbeiten und das Kontrollieren jedes einzelnen Datums sind."

Kontakt zum Experten aufnehmen

Betroffene, die unter einem negativen Schufa Eintrag zu leiden haben ist die Kontaktaufnahme zu einem Experten zu empfehlen. Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin steht gerne zur deutschlandweiten Beratung und Vertretung der Interessen von Betroffenen zur Verfügung. Weitere Informationen 030 / 921 000 40 oder per Mail unter info@advoadvice.de.