Schufa-Recht: Negativeintrag der Barclays Bank PLC nach gerichtlichem Vergleich widerrufen

AdvoAdvice Schufa-Recht Experten zu Schutz und Vorsorge: Fristen – stimmige Formulierungen – Vergleich bei Schufa Problemen
23.06.2017203 Mal gelesen
Ein junger Modedesigner aus Berlin hat das AdvoAdvice-Expertenteam mit einer Schufa-Angelegenheit beauftragt. Die Beauftragung ging auf den Monat März 2016 zurück. Im Juni 2017 wurde das eigentliche Hauptproblem gelöst, denn die Barclays Bank PLC verpflichtete sich in einem gerichtlich protokolliert

Was war geschehen?

Der Betroffene glich monatelang seine Kreditkartenrückstände mit regelmäßigen Zahlungen aus. Während eines Auslandsaufenthaltes erreichte ein Überweisungsträger sein eigentliches Ziel aus unerklärlichen Gründen nicht. Nach Rücksprache mit der Barclays Bank PLC konnte die Überweisung des Betrages nachgeholt werden. In der Zwischenzeit wurde seitens der Bank eine weitere Zahlungsaufforderung an den Berliner versandt. Diese Zahlungsaufforderung kam nicht bei dem betroffenen Berliner an. Kurze Zeit später erhielt er überraschenderweise eine Kündigung seines Kreditkartenkontos. Die Rückzahlung des fünfstelligen Betrages wurde daraufhin auf einen Schlag gefordert. Diese Rückzahlung erfolgte aus unterschiedlichen Gründen, u.a. wegen einer schweren Erkrankung des Betroffenen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden war, nicht.

Wie begründete sich der Schufa-Eintrag?

Um einen Schufa-Eintrag zu rechtfertigen, müssen einige gesetzliche Vorgaben (§ 28a Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz) eingehalten werden. Die Barclays Bank PLC begründete den negativen Schufa-Eintrag insbesondere damit, dass der Betroffene abgemahnt und ordnungsgemäß über die Folgen seines Handelns aufgeklärt wurde. Aus Sicht der Experten aus der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB war dies aber gerade nicht der Fall.

Die Schwierigkeiten begannen letztlich damit, dass eine Zahlungsaufforderung versandt wurde, obwohl der Designer noch genügend Zeit hatte, die Forderung auszugleichen. Ebenfalls problematisch war, dass dieses Schreiben beim Betroffenen nicht angekommen ist. Sowohl für den Zugang als auch den Nachweis des Zugangs ist die entsprechende Stelle, hier also die Barclays Bank PLC zuständig.

Ferner war umstritten, ob der Hinweis, welcher in diesem bzw. auch im Kündigungsschreiben verwendet wurden, den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Hier waren sehr unterschiedliche Formulierungen zu finden, welche sich letztlich sogar widersprachen.
Da die Barclays Bank PLC sich weigerte, den Negativeintrag bereits im außergerichtlichen Verfahren zu widerrufen, wurde eine Klage beim zuständigen Landgericht Berlin eingereicht. Nachdem sämtliche Argumente und Nachweise ausgetauscht waren, konnten sich die Parteien nach Durchführung einer ersten mündlichen Hauptverhandlung auf einen Vergleich einigen. Dabei wurden ein konkreter Rückzahlungsplan sowie der Widerruf des Eintrages vereinbart und gerichtlich protokolliert. Somit konnten beide Seiten von dem Vergleich profitieren.

Was kann daraus gelernt werden?

1.    In den meisten Fällen ist es ratsam, seine Zahlungen fristgerecht auszuführen. Sollte dies einmal nicht geschafft werden und eine Mahnung folgt, gilt es diese Mahnung zu beachten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Hürden für einen negativen Schufa-Eintrag nicht sehr hoch sind und Betroffene deshalb im Anschluss von Mahnschreiben umgehend aktiv werden sollten.

2.    Manchmal kann ein gerichtliches Verfahren auch ohne Urteil erfolgreich beendet werden, manchmal sogar für alle betroffenen Parteien. Ein Vergleich bietet hierbei häufig die Möglichkeit, die Rechtsstellung für alle Betroffenen zu verbessern und klarzustellen.

3.    Ebenso ist es wichtig, dass es gerade im Kontext von Schufa-Einträgen enorm auf die Einhaltung von Fristen und auf stimmige Formulierungen der einmeldenden Stelle ankommt. Dies geschieht häufig nicht in dem nötigen Maße.

Fazit: Schufa-Recht Experten zu Schutz und Vorsorge: Fristen - stimmige Formulierungen - Vergleich

Bei Problemen mit Auskunfteien wie beispielsweise der Schufa Holding AG ist ein Schufa-Recht Experte hilfreich. Weitere Informationen und fairen Rat in einer Schufa Angelegenheit erteilen die Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch unter 030 / 921 000 40 oder per Mail info@advoadvice.de.