Fachidentität bei Zusammenschluss eines Facharztes für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Gesundheit Arzthaftung
24.02.20101087 Mal gelesen

Fachidentität liegt bei Fachärzten vor, wenn die Facharztkompetenz und, sofern eine entsprechende Bezeichnung geführt wird, die Schwerpunktkompetenz übereinstimmen. Ferner liegt diese Identität auch dann vor, wenn sich Ärzte aus dem Gebiet der Chirurgie, deren Gebietsbezeichnung aus einer Schwerpunktbezeichnung hervorgegangen ist, mit Chirurgen mit identischer Schwerpunktbezeichnung zusammenschließen. Bei dieser Bewertung wurde vor allem die Weiterbildungsordnung zu Grunde gelegt. Unterschiedliche Weiterbildungsordnungen hatten z.B. die Chirurgen mit Schwerpunkt Unfallchirurgie und die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, obwohl sie weitestgehend identische Weiterbildungsinhalte aufwiesen. Nunmehr ermöglicht die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses diese Annäherungen. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie wird fachlich identisch mit dem Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie behandelt. Dieses soll z. B. ermöglichen, dass ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie entsprechend der Versorgungsausrichtung der Praxis die Praxis an einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie übergeben kann. Außerdem kann ein Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie ein Jobsharing- Verhältnis mit einem Arzt eingehen, der die Fachbezeichnung Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie führt.