Sollten Sie als Patient den Verdacht einer Falschbehandlung haben, so sollten Sie in jedem Fall Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen nehmen lassen. Sie haben ein Recht darauf, Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
Der Arzt hat aus dem Behandlungsvertrag eine Nebenpflicht, die Behandlung zu dokumentieren. Er muss Krankenblätter anlegen, in denen Diagnose, Therapie, Medikation etc. richtig und vollständig festgehalten werden. Verstößt der Arzt gegen seine Dokumentationspflichten, so können sich für Sie Beweiserleichterungen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ergeben. Achten Sie darauf, dass Sie bei Kopien die anfallenden Kopierkosten ersetzen müssen. Es empfiehlt sich bei der Anforderung, die Zusage zur Übernahme dieser Kosten auf eine bestimmte Höhe zu begrenzen.
Gegebenenfalls sollten Sie die Unterlagen über einen Anwalt anfordern lassen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten lassen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin
Beim Schlump 58
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Telefon: (040) 35709790
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