Bei der Klägerin verwirklichte sich das Risiko. Infolge der Chemotherapie verlor sie dauerhaft ihre Körperbehaarung, Wimpern und Augenbrauen. Das Kopfhaar wächst mittlerweile wieder teilweise nach.
Das OLG stellte fest, dass die Ärzte die Klägerin nur unzureichend über die Risiken des Krebsmedikamentes aufgeklärt haben.
Mit dem Einwand, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für die Chemotherapie entschieden hätte, drangen die Beklagten nicht durch.
Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass sich die Klägerin wohl ein einem "echten" Entscheidungskonflikt befunden hätte und nicht sicher davon auszugehen sei, dass sie sich für die Behandlung entschieden hätte.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wurde durch das Gericht in erster Linie auch die psychischen und seelischen Folgen des Haarverlustes berücksichtigt.
Julia Fellmer
Fachanwältin für Medizinrecht