Zahl der Behandlungsfehler leicht gestiegen: Ärztekammern bestätigen 2252 Behandlungsfehler

Gesundheit Arzthaftung
22.06.2015177 Mal gelesen
Ärztekammern und der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellen Behandlungsfehlerzahlen vor. Beitrag geht auf regionale Unterschiede ein.

Die Zahl der 2014 festgestellten Behandlungsfehler ist im Vergleich zum Vorjahr nach einem Bericht der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern leicht gestiegen. Die Zahl der ärztlichen Kunstfehler sei danach von 2243 ärztlichen Kunstfehlern im Jahr 2013 auf 2252 Fälle im Jahr 2014 gestiegen. In der Fehlerstatistik wurden 73 Todesfälle infolge ärztlicher Kunstfehler bestätigt. 751 Patienten trugen schwere bis mittlere Dauerschäden davon, 988 waren nach Behandlungen teilweise schwer, aber nur vorübergehend geschädigt.

Die meisten der bestätigten ärztlichen Fehlentscheidungen stammen aus dem Bereich der Orthopädie.

Allerdings sind hier regionale Unterschiede zu beachten. Nach Angaben von Ärzten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nord (MDK Nord) treten die meisten der in Hamburg und Schleswig-Holstein registrierten Behandlungsfehler entgegen dem Bundestrend nicht in der Orthopädie und Unfallchirurgie auf. Im Norden passieren die meisten Behandlungsfehler laut MDK-Nord in der Zahnmedizin bei den Wurzelkanal-Behandlungen und anderen zahnmedizinischen Eingriffen. Allerdings sind nach den jüngst veröffentlichen Zahlen der Ärztekammer Hamburg wiederum Arthrosen und Wirbesäulenerkrankungen der häufigste Grund, der in Hamburg zu einer Prüfung durch die Schlichtungsstelle geführt habe. Insgesamt konnte der MDK-Nord für seinen Bereich 226 von 3746 Verdachtsfällen bestätigen.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellte bei 14 Prozent der im Jahre 2014 erledigten Schlichtungsverfahren einen Behandlungsfehler fest. Die vergleichsweise niedrige Behandlungsfehlerquote wird damit erklärt, dass die dort zuständige Gutachterkommission keine Entscheidung fälle, wenn zwei Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Die Bundesärztekammer weist nicht zu Unrecht darauf hin, dass die Behandlungsfehlerstatistik mit Blick auf die enorme Arbeitsbelastung für Ärzte und Pfleger bewertet werden müsse. So sei die Zahl "der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland zwischen den Jahren 2004 und 2013 um 157 Millionen auf fast 700 Millionen angestiegen. Die Zahl der stationären Fälle erhöhte sich zwischen 2004 und 2012 um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen."
Patienten können sich beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder an die Schlichtungsstelle der jeweiligen Ärztekammer wenden, um einen Behandlungsfehler gutachterlich prüfen zu lassen. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.