Zahnärzte müssen auch günstige Behandlungsmethoden anbieten

Gesundheit Arzthaftung
24.11.2014209 Mal gelesen
Urteil Oberlandesgericht Hamm: Az. 26 U 35/13 Zahnärzte sind auch zur wirtschaftlichen Aufklärung verpflichtet. Das OLG entschied:

Eine kostenintensive Zahnbehandlung (Implantatbehandlung mit Knochenaufbau durch Eigenknochenzüchtung) muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten (Knochenaufbau durch Verwendung von Knochenersatzmittel oder Knochenentnahme aus dem Beckenkamm) gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte.


Wäre sie über günstigere Möglichkeiten zur Behandlung informiert worden, hätte sie sich gegen die durchgeführte Behandlung entschieden, hatte die Patientin argumentiert. Dieser Vortrag überzeugte das OLG Hamm und die Patientin musste keine Behandlungskosten zahlen.