Jameda-Bewertung - Löschung von Bewertungen und Einträgen

Jameda-Bewertung - Löschung von Bewertungen und Einträgen
15.10.2014401 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.09.2014 entschieden, dass kein Anspruch von Ärzten besteht, sich aus einem Bewertungsportal generell löschen zu lassen. Allerdings können Ärzte sehr wohl einzelne Jameda Bewertungen löschen lassen, sofern diese rechtswidrig sind.

Jeder Arzt, der seine Leistungen am Markt anbiete, ist auch negativen Bewertungen auf Jameda ausgesetzt. Da das Informationsinteresse des Portals Jameda grundsätzlich dem Persönlichkeitsrecht des Arztes überwiegt, kann sich der Arzt nicht vollständig aus Bewertungsportalen wie Jameda oder Sanego entfernen lassen, so die Bundesrichter. Die Entscheidung ist nicht überraschend. Wäre anders entschieden worden, hätte dies das Ende der Bewertungsportale wie Jameda oder Sanego bedeuten können.

Die Löschung von rechtswidrigen Jameda Einträgen ist selbstverständlich nach wie vor möglich

Ärzte sind jedoch negativen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, sofern die Bewertungen rechtswidrig sind. Es ist immer möglich, gegen unliebsame Bewertungen vorzugehen, sofern diese rechtswidrig sind. Rechtswidrig sind Einträge oder Berichte, die unwahre Tatsachen enthalten, wenn also der Verfasser Dinge berichtet, die sich in der Praxis nie zugetragen haben. Ebenso rechtswidrig sind Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen und Schmähkritik.

Hier kann ein erfahrener Anwalt prüfen, ob die Bewertung noch zulässig ist oder nicht.

Achtung: Ärzte sollten sich nie selbst an Jameda wenden

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Ärzte meinen, man könne mit Jameda über Meinungsäußerungen in Einträgen diskutieren. Das ist ein Irrtum. Jameda und Sanego löschen zulässige Einträge und Bewertungen grundsätzlich nicht. Manches, was man bereits als Rufmord einordnen möchte, ist leider noch zulässig.

Ähnliche Erfahrungen können Ärzte machen, die sich selbst an Jameda wenden. Das Portal macht dann einen "Kompromiss" und löscht lediglich die Textbewertung. Das verschlimmert die Sache oft, wenn z. B. die Note 5 oder 6 stehen bleibt.

Auch eine Platinum-Mitgliedschaft bei Jameda hat und darf keine Auswirkungen auf die Löschung von zulässigen Meinungen haben.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England) rät Ärzten unbedingt davon ab, Bewertungsportale selbst zu kontaktieren. Die Bewertungen werden meist nur einmal geprüft. Wird die Bewertung gar nicht oder nicht teilweise gelöscht, bleiben die Einträge meist jahrelang stehen.

Machen Sie keine Experimente - Lieber gleich zum Anwalt

Sofern Sie Arzt sind und einen negativen Jameda-Eintrag oder eine Bewertung auf Sanego auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen wollen, können Sie mich jederzeit für ein kostenloses Erstgespräch unter Telefon 07171 18 68 66 anrufen oder mein Kontaktformular unter Jameda Eintrag entfernen ausfüllen.

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler: