Pflegestufe abgelehnt- Was ist zu tun?

Gesundheit Arzthaftung
08.07.2014 327 Mal gelesen
Eine Übersicht

Sollte Ihr Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe zu Unrecht abgelehnt worden sein, sollten Sie hiergegen Widerspruch einlegen! Binnen 4 Wochen nach Zustellung der Ablehnung muss der Widerspruch eingelegt sein! Der Widerspruch muss schriftlich, direkt bei der für den Pflegebedürftigen zuständigen Pflegekasse erfolgen

Gleichzeitig sollte das Gutachten des MDK angefordert werden. Dieses Gutachten sollte mit dem Hausarzt besprochen werden.

Hilfreich ist auch das Führen eines so genannten Pflegetagebuchs in das Sie jeden Tag den Umfang des Pflegebedarfs eintragen.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens beauftragt die Pflegekasse den MDK mit einer erneuten Begutachtung

Wichtig ist, dass eine Person Ihres Vertrauens zu dem Termin ebenfalls erscheint, damit sicher gestellt ist, dass der Gutachter nichts übersieht.

Sie können für das Widerspruchsverfahren einen Rechtsanwalt beauftragen, der das Verfahren für Sie koordiniert und die gesamte Korrespondenz übernimmt. Bei einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren übernimmt die Pflegekasse die Rechtsanwaltskosten!

 

Julia Fellmer

Fachanwältin für Medizinrecht