Private Krankenversicherung stellt Zahlung des Krankentagegeldes ein

Gesundheit Arzthaftung
28.04.2014 329 Mal gelesen
Was soll der Versicherte tun?

Private Krankenversicherungen stellen die Zahlung des Krankentagegeldes ua. ein, wenn keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht oder Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Vor einer solchen Entscheidung wird der Versicherungsnehmer durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt untersucht worden sein. Dieser hat hierüber ein Gutachten angefertigt. Als Versicherungsnehmer haben Sie Anspruch auf Übersendung einer Kopie dieses Gutachten. Das sollten Sie dann dringend mit ihrem behandelnden Arzt besprechen und durch diesen ein ärztliches Attest erstellen lassen, wenn die Wertungen des Gutachters nicht zutreffend sind!

Üblicherweise zahlen bei entsprechenden Streitigkeiten mit der Privaten Krankenversicherung die Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten!

 

Julia Fellmer

Fachanwältin für Medizinrecht, Düsseldorf

www.tondorfboehm.de