Jameda - Falsche Patienten Bewertung löschen

Jameda - Falsche Patienten Bewertung löschen
26.01.2014807 Mal gelesen
Heutzutage hat jeder die Möglichkeit, Ärzte im Internet zu bewerten. Ob der Bewerter tatsächlich Patient war oder ob seine Bewertung gerechtfertigt ist, prüfen Portale wie Jameda vor Veröffentlichung der Bewertung nicht. Ärzte fragen uns oft, was man gegen falsche oder unfaire Bewertungen tun kann.

Jameda Bewertung - Schon 1 falsche Bewertung kann schaden

Positive Bewertungen auf Jameda sind für die Neupatientengewinnung heutzutage unerlässlich, da sich immer mehr Menschen vor einem Arztbesuch über den Arzt im Internet informieren. Mischen sich 1 oder mehr negative Bewertungen in das Bewertungsprofil, sinkt die Durchschnittnote rapide. Auch schielen Patienten mehr auf die negativen Bewertungen als auf die positiven Bewertungen. Viele Patienten lassen sich bereits von 1 negativen Bewertung von einer Konsultation des Arztes abhalten. Insbesondere ein fieser Text oder eine unwahre Tatsachenbehauptung können fatal sein.

Darf jeder Internetnutzer den Arzt bewerten?

Grundsätzlich veröffentlichen Portale wie Jameda die Bewertung, ohne sich vorher einen Behandlungsnachweis zeigen zu lassen. Somit kann theoretisch jeder eine falsche Bewertung veröffentlichen. Jameda verifiziert allenfalls die E-Mail-Adresse vor der Veröffentlichung.

Der Arzt ist der falschen Tatsachenbehauptung auf Jameda jedoch nicht hilflos ausgeliefert. Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen ist rechtswidrig, ebenso Schmähkritik oder Beleidigungen (z. B. "inkompetent"). Die Abgrenzung von freien Meinungen und Tatsachenbehauptungen ist oft fließend. Was letztendlich vorliegt, kann ein versierter Anwalt prüfen. Das Portal muss dann die falsche Bewertung auf Hinweis des betroffenen Arztes löschen. Andernfalls stehen dem Arzt Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen das Bewertungsportal zu.

Vorsicht: Jameda verweigert oft die Notenlöschung

Sofern Sie als Arzt eine falsche Tatsachenbehauptung auf Jameda über sich entdecken, sollten Sie nichts auf eigene Faust unternehmen. Wir haben etliche Fälle erlebt, in denen Jameda lediglich den Bewertungstext gelöscht hat, nicht jedoch die Note. Das verschlimmert die Sache. Meist haben die bewerteten Ärzte auch keine Kopie der Textbewertung gespeichert. Ohne die Textbewertung kann jedoch nicht gegen die Notenbewertung vorgegangen werden.

Was kann ein Anwalt für den Arzt tun?

Lassen Sie sich nichts gefallen und gegen Sie gegen die negative Bewertung vor. Zunächst ist zu prüfen, ob eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt. Gegen Aussagen wie "Ich war nicht zufrieden", "Ich habe mich bei dem Arzt nicht wohlgefühlt" oder "ich kann diesen Arzt nicht empfehlen" sind Meinungsäußerungen, gegen die man nicht ankommt. Sie spiegeln lediglich die Meinung wieder. 

Behauptungen wie "Der Arzt hört überhaupt nicht zu", "der Arzt hat mich falsch oder kontraindiziert behandelt" oder "der Arzt hat mir unsinnige Behandlungen empfohlen" sind Tatsachenbehauptungen. Deren Wahrhaftigkeit hat der Bewerter zu beweisen. Hierzu kommt es jedoch meist nicht, so dass Jameda diese Behauptungen löschen muss.

Sollten Sie eine unwahre Bewertung auf Jameda erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Weitere Informationen finden Sie unter www.anwaltskanzlei-hechler.de