Jameda-Bewertung - Falsche Jameda Bewertung löschen

Jameda-Bewertung - Falsche Jameda Bewertung löschen
23.01.2014582 Mal gelesen
In Zeiten von Bewertungsportalen machen auch Ärzte häufig die Erfahrung, dass Patienten einfach unwahre Bewertungen über sie und ihre Praxis im Internet verbreiten. Eines der größten Portale ist Jameda.de. Beim Umgang mit falschen Bewertungen gibt es einiges zu beachten.

Jameda Bewertung - Bereits 1 falsche Bewertung kann schaden

Positive Bewertungen auf Jameda sind für die Gewinnung von Patienten hilfreich. Sobald sich jedoch auch nur 1 schlechte Bewertung unter mehreren wohlwollenden Bewertungen befindet, bewerten potentielle Patienten die negative Bewertung höher. Viele Patienten lassen sich bereits von 1 negativen Bewertung von einer Konsultation des Arztes abhalten.

Darf jeder User einen Arzt bewerten?

Grundsätzlich veröffentlichen Portale wie Jameda oder Sanego die Bewertung, ohne sich vorher einen Behandlungsnachweis zeigen zu lassen. Somit kann theoretisch jeder eine falsche Bewertung veröffentlichen. 

Der Arzt ist der falschen Tatsachenbehauptung auf Jameda jedoch nicht hilflos ausgeliefert. Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen ist rechtswidrig, ebenso Schmähkritik oder Beleidigungen (z. B. "inkompetent"). Das Portal muss die falsche Bewertung auf Hinweis des betroffenen Arztes löschen. Andernfalls stehen dem Arzt Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen das Bewertungsportal zu.

Vorsicht: Jameda löscht oft nur den Text, nicht auch die Note.

Sofern Sie als Arzt eine falsche Tatsachenbehauptung auf Jameda über sich entdecken, sollten Sie nichts auf eigene Faust unternehmen. Wir haben etliche Fälle erlebt, in denen Jameda lediglich den Bewertungstext gelöscht hat, nicht jedoch die Note wie z. B. "5". Das verschlimmert die Sache. Meist haben die bewerteten Ärzte auch keine Kopie der Textbewertung gespeichert. Ohne die Textbewertung kann jedoch nicht gegen die Notenbewertung vorgegangen werden.

Was kann ein Anwalt für den Arzt tun?

Zunächst ist zu prüfen, ob eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt. Gegen Aussagen wie "Ich war nicht zufrieden", "Ich habe mich bei dem Arzt nicht wohlgefühlt" oder "ich kann diesen Arzt nicht empfehlen" sind Meinungsäußerungen, gegen die man nicht ankommt. Sie spiegeln lediglich die Meinung wieder. 

Behauptungen wie "Der Arzt hört überhaupt nicht zu", "der Arzt hat mich falsch oder kontraindiziert behandelt" sind Tatsachenbehauptungen. Deren Wahrhaftigkeit hat der Bewerter zu beweisen. Hierzu kommt es jedoch meist nicht, so dass Jameda diese Behauptungen löschen muss.

Sollten Sie eine unwahre Bewertung auf Jameda erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Weitere Informationen finden Sie unter www.anwaltskanzlei-hechler.de