Unwahre Sanego-Bewertung löschen: Anwalt hilft

Unwahre Sanego-Bewertung löschen: Anwalt hilft
12.11.2013431 Mal gelesen
Viele Ärzte machen die Erfahrung, dass Patient einfach unwahre Geschichten über sie und ihre Praxis im Internet auf Portalen wie Sanego oder Jameda verbreiten. Beim Umgang mit dem Bewertungsportal (z. B. Jameda) gibt es jedoch einiges zu berücksichtigen.

Sanego - Fluch oder Segen für den Arzt?

Positive Bewertungen sind wertvoll für die Akquise von neuen Patienten. Sobald sich jedoch schlechte Bewertung unter die Bewertungen mischen, interessieren sich potentielle Patienten in erster Linie für die negativen Bewertungen. Viele Patienten lassen sich bereits von 1 negativen Bewertung von einer Konsultation des Arztes abhalten.

Darf mich jeder bewerten?

Die deutsche Rechtsprechung ist der Ansicht, dass sich Ärzte Bewertungen grundsätzlich gefallen lassen müssen. Ein Arzt hat keinen Anspruch darauf, von einem Bewertungsportal gelöscht zu werden, bis auf wenige Ausnahmen.

Der Arzt ist der falschen Tatsachenbehauptung auf Sanego jedoch nicht hilflos ausgeliefert. Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen ist illegal, ebenso Schmähkritik oder Formalbeleidigungen (z. B. "inkompetent"). Das Portal muss die falsche Bewertung auf Hinweis des betroffenen Arztes sofort löschen. Andernfalls stehen dem Arzt Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Bewertungsportale Sanego oder Jameda zu.

Vorsicht: Jameda löscht oft nur den Text, nicht auch die Note.

Sofern Sie Arzt sein und eine falsche Tatsachenbehauptung auf Sanego oder Jameda über sich entdecken, sollten Sie nichts auf eigene Faust unternehmen. Wir haben etliche Fälle erlebt, in denen Jameda lediglich den Bewertungstext gelöscht hat, nicht jedoch die Note wie z. B. "5". Das verschlimmert die Sache. Meist haben die bewerteten Ärzte auch keine Kopie der Textbewertung gespeichert. Ohne die Textbewertung kann jedoch nicht gegen die Notenbewertung vorgegangen werden.

Was kann ein Anwalt für den Arzt tun?

Zunächst ist zu prüfen, ob eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt. Gegen Aussagen wie "Ich war nicht zufrieden", "Ich habe mich bei dem Arzt nicht wohlgefühlt" oder "ich kann diesen Arzt nicht empfehlen" sind Meinungsäußerungen, gegen die man nicht ankommt. Sie spiegeln offensichtlich lediglich die Meinung eines Patienten wieder. 

Behauptungen wie "Der Arzt hört überhaupt nicht zu", "der Arzt hat mich falsch oder kontraindiziert behandelt" sind Tatsachenbehauptungen. Deren Wahrhaftigkeit hat der Bewerter zu beweisen. Hierzu kommt es jedoch meist nicht, so dass Jameda diese Behauptungen löschen muss.

Sollten Sie eine unwahre Bewertung auf Jameda oder Sanego erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Weitere Informationen finden Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de