Jameda | Unwahre Jameda-Bewertung erhalten? Anwalt hilft.

Jameda | Unwahre Jameda-Bewertung erhalten? Anwalt hilft.
06.10.2013417 Mal gelesen
Sie sind Arzt und ein Patient hat Sie wider den Tatsachen bei Jameda bewertet? Wir haben Erfahrung und helfen Ihnen bei der Löschung rechtswidriger Bewertungen auf Jameda oder Sanego.

Patient behauptet falsche Tatsachen - was kann man tun?

Ein Arzt ist der Bewertung seiner Arbeit auf Arztbewertungsportalen wie Jameda.de oder Sanego.de nicht hilflos ausgeliefert. Die Veröffentlichung von falschen Tatsachebehauptungen ist rechtlich unzulässig, ebenso Schmähkritik oder Formalbeleidigungen (z. B. "inkompetent"). Das Portal muss die falsche Bewertung komplett löschen. Andernfalls stehen dem Arzt Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen das Bewertungsportal zu.

Vorsicht: Jameda löscht oft nur den Text, nicht auch die Note.

Sofern Sie als Arzt eine falsche Tatsachenbehauptung über sich entdecken, sollten Sie nichts auf eigene Faust unternehmen. Wir haben etliche Fälle erlebt, in denen Jameda lediglich den Bewertungstext gelöscht, jedoch die Note wie z. B. "5" hat stehen lassen. Meist haben die bewerteten Ärzte auch keine Kopie der Textbewertung gespeichert. Ohne die Textbewertung kann jedoch nicht gegen die Notenbewertung vorgegangen werden.

Sollten Sie eine falsche Bewertung auf Jameda oder Sanego erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Weitere Informationen finden Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de