Kostenzuschuss für Kinderwunschbehandlung ab 2013 für gesetzlich Versicherte

Gesundheit Arzthaftung
29.12.2012612 Mal gelesen
In Niedersachsen müssen Paare nur noch einviertel der Kosten selbst zahlen.

Ab dem Jahr 2013 bekommen Paare, die gesetzlich versichert und ungewollt kinderlos sind, in Niedersachsen einen staatlichen Zuschuss zu den Kosten der künstlichen Befruchtung.

Damit hat sich Niedersachsen als erstes Bundesland einem Förderprogramm der Bundesregierung angeschlossen. In Zukunft zahlen die gesetzlichen Krankenversicherung 50 % der Kosten. Die weitere Hälfte zahlen zu ¼ die Paare und zu einem weiteren Viertel das Land und der Bund. An den Voraussetzungen, die von den Krankenkassen gefordert werden, ändert sich jedoch nichts!

Ähnliche Regelungen wie sie in Niedersachen ab 2013 gelten,  werden in Sachsen und Sachsen-Anhalt angestrebt.

Für die vielen ungewollt kinderlosen Paare bleibt zu hoffen, dass alle Bundesländer entsprechende Regelungen einführen.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung haben, überprüfen wir dies gerne für Sie!

Julia Fellmer, Fachanwältin für Medizinrecht

www.tondorfboehm.de