Heilfürsorge muss Spermienlagerung nicht dauerhaft zahlen

Gesundheit Arzthaftung
24.10.2012312 Mal gelesen
Aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg Az.: 5 LA 247/11

 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit einnem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Kosten für die Spermienlagerung durch die Heilfürsorge für Polizisten nicht mehr übernommen werden müssen,  wenn der Anlass für die Kryokonservierung wie eine Erkrankung nicht mehr gegeben ist.

Im konkreten Fall litt der Kläger an Prostata-Krebs. Diese wurde entfernt, anschließend bekam er eine Chemotherapie. Vorher hatte er Samenzellen einfrieren lassen.

Die Kosten für die Kryokonservierung hatte die Heilfürsorge erstattet. Die Unfruchtbarkeit trat jedoch nicht ein, so dass die Heilfürsorge die weitere Kostenübernahme für das Einfrieren ablehnte.

Zu Recht, wie das OVG entschied. In solchen Fällen könne es zwar "im Zuge einer umsichtigen Familienplanung sinnvoll sein, die gewonnenen Samenzellen weiter aufzubewahren", so die Richter."Dies dient jedoch nicht der Linderung krankheitsbedingter körperlicher Beeinträchtigungen." Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Heilfürsorge besteht daher nicht mehr.

 

Julia Fellmer

Fachanwältin für Medizinrecht