Rabattverträge unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Gesundheit Arzthaftung
10.02.2012521 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Verfahren der BAHN-BKK, mit dem die Krankenkasse Pharmaunternehmen Rabattverträge und die Bedingungen vorgeben wollte, zwar unzulässig sei, unter bestimmten Voraussetzungen derartige Verträge durchaus möglich.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Rabattverträge für Arzneimittel möglich sind. Das Gericht erklärte, das Verfahren, mit dem eine Krankenkasse Pharmaunternehmen Rabattverträge und die Bedingungen vorgeben wollte, für unzulässig. Dennoch seien unter bestimmten Bedingungen derartige Verträge durchaus möglich, entschied der Vergabesenat. 

Die BAHN-BKK hatte Pharmahersteller angeschrieben und Rabattverträge für 290 Wirkstoffe abschließen wollen. Dafür hatte die Kasse einheitliche Rabattsätze unterbreitet. Drei Pharmaunternehmen hatten dagegen geklagt und dies als illegales Preisdiktat empfunden. Die Vergabekammer des Bundes hatte der Pharmaindustrie recht gegeben. Dagegen wehrt sich nun die Krankenkasse.

Die Düsseldorfer Richter haben die Rabattverträge als vergaberechtswidrig eingestuft. Ihrer Ansicht nach sei die Ausschreibung nicht in "Lose" aufgeteilt worden, die Unternehmen hätten bei Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen ihr gesamtes Sortiment anbieten müssen. Auch sei die Vertragsklausel zu beanstanden, wonach bei einem Pharmakonzern alle verbundenen Unternehmen den Vertrag hätten abschließen müssen. Der Senat wies in der Entscheidung darauf hin, dass lediglich das konkrete Vorgehen beanstandet worden sei. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen sei nach Auffassung des Senats aber nicht grundsätzlich unzulässig und könne unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.