Das Oberlandesgericht Köln hat am 25.02.2011, Aktenzeichen 20 U 76/09, entschieden, dass die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind, die Behandlungskosten bei einer IVF/ ICSI Behandlung auch für eine erhöhte Anzahl von Eizellen (im vorliegenden Fall 21) zu übernehmen, wenn sich dadurch die individuelle Wahrscheinlichkeit des Schwangerschaftseintritts erhöht.
Der Verweis der Versicherung auf die statistische Wahrscheinlichkeit, dass sich die Schwangerschaftsrate bei der Behandlung von mehr als sechs Eizellen nicht signifikant erhöht, ist dabei nicht ausschlaggebend.
Diese Entscheidung ist ein erneuter Sieg für Patienten im Bereich der Kinderwunschbehandlung. Wieder mal kommt es bei Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung auf die individuelle Situation an.
Julia Fellmer
Fachanwältin für Medizinrecht, Düsseldorf