Patientenverfügung - wie ist die rechtliche Lage

Gesundheit Arzthaftung
19.11.20062138 Mal gelesen

Patientenverfügungen sind derzeit in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Auf der Grundlage allgemeiner zivilrechtlicher Regelungen und durch die Rechtsprechung sind aber mittlerweile weitgehend verbindliche Standards gesetzt. Ein paar wichtige Punkte dabei sind:

  • Patientenverfügungen sind prinzipiell wirksam.
  • Ob eine Patientenverfügung in der Praxis wirklich hilft, hängt davon ab, ob sie die Situation genau trifft, in der sich der Patient/die Patientin befindet.
  • Ein Beispiel: Wer bei einer "irreversiblen, umfassenden Hirnschädigung, die Kommunikationsfähigkeit höchstwahrscheinlich auch für die Zukunft ausschließt" keine künstliche Ernährung mehr bekommen möchte, wird in den ersten Wochen einer Intensivbehandlung vermutlich künstlich ernährt werden können, denn in dieser Zeit läßt sich eine so weitreichende Prognose über die Zukunft kaum treffen.
  • Patientenverfügungen sind auch durchsetzbar - zur Not mit Hilfe eines Gerichts. Meistens ist es aber sinnvoller, mit den behandelnden Ärzten intensiv zu reden (oft auch mit Unterstützung eines Rechtsanwalts) und die Lage zu klären und nicht gleich mit einem Gerichtsverfahren zu drohen.
  • Wenn Sie keine Vollmacht Ihres Angehörigen haben, ihn in so einer Lage rechtlich zu vertreten, sollten Sie zum Betreuer für den Aufgabenkreis "Vertretung in rechtlichen und Behördenangelegenheiten" bestellt sein, um eine Patientenverfügung durchsetzen zu können (mehr dazu im Fachartikel: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung durchsetzen)
  • Patientenverfügungen sollten regelmäßig aktualisiert werden, denn es verändern sich die eigenen Anschauungen. Vor allem aber ändert sich auch der Stand der medizinischen Möglichkeiten. In der Schlaganfalltherapie gibt es heute beispielsweise viel mehr Rehabilitations-Möglichkeiten als vor zehn Jahren.
  • Es ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit, dass eine Patientenverfügung beim Notar verfasst oder von einem Notar beglaubigt worden ist.
    Patientenverfügungen sollten möglichst schriftlich niedergelegt sein oder wenigstens klar als "Patientenverfügung" in Anwesenheit von Zeugen mündlich formuliert worden sein.
  • Patientenverfügungen sind stets (auch mündlich) widerruflich.
  • Umstritten ist, ob Sie neben dem Abbruch einer Behandlung auch die Durchführung bestimmter Behandlungen oder Behandlungsweisen (ambulanter Palliativdienst zu Hause z.B.) verfügen können. Wenn es Ihnen wichtig ist, sollten Sie das aber dennoch tun.
  • Oft ist es sinnvoll eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden oder sogar nur eine Vorsorgevollmacht zu vergeben (dazu eigener Fachartikel: Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten - worauf müssen Sie achten).

Die vielen Formulare, die in Umlauf sind, sind wenig empfehlenswert. Sie treffen nur selten auf Ihre spezielle Situation zu und gewährleisten damit nicht den bestmöglichen Schutz. Außerdem wissen nur wenige Menschen, was sich hinter den vielen ankreuzbaren Formulierungen verbirgt. Deswegen ist eine Beratung mit einem Arzt und/oder Rechtsanwalt bzw. einer speziellen Beratungsstelle von Wohlfahrtsverbänden dringend zu empfehlen. Fragen Sie dabei vor allem, ob die Berater praktische Erfahrungen mit der Umsetzung von Patientenverfügungen haben. Wichtig ist auch, dass Sie sich klarmachen, dass auch mit einer Patientenverfügung nicht alle Probleme in gesundheitlichen schweren Krisensituationen vorab gelöst werden können. Eine gut gemachte Patientenverfügung kann Ihnen, Ihren Angehörigen und den Ärzten und dem Pflegepersonal bei Entscheidungen helfen. Abnehmen kann sie ihnen die Entscheidung nur in eher seltenen Fällen. Und noch etwas: Die beste Patientenverfügung hilft nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Ihre Angehörigen sollten also wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt, sie sollten sie dabei haben oder leicht auffindbar zu Hause, ihre behandelnden Ärzte sollten auch davon wissen.