Filesharing Abmahnung | Frommer Legal "The Father"

Filesharing
14.10.2021173 Mal gelesen
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt erneut eine urheberrechtliche Abmahnung.

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München verschickt eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings an dem Film "The Father".

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film "The Father" unerlaubt zum Download angeboten und folglich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll.

"The Father" ist ein Filmdrama von Florian Zeller aus dem Jahre 2020.

In der letzten Zeit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal mit dem Vorwurf des Filesharings an diversen Filmen berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/10/05/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-looper/

https://ra-herrle.de/2021/10/11/filesharing-abmahnung-frommer-legal-wegen-the-haunting-of-sharon-tate/

https://ra-herrle.de/2021/10/11/filesharing-abmahnung-frommer-legal-wegen-batman-soul-of-the-dragon/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Lizenzschaden sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.