Filesharing Abmahnung – Waldorf Frommer wegen „Midsommar“

Filesharing
16.06.202180 Mal gelesen
Filesharing Abmahnung – Waldorf Frommer wegen „Midsommar“

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films "Midsommar".

"Midsommar" ist ein US-amerikanisch-schwedisches Mystery-Horror-Drama des Regisseurs Ari Aster aus dem Jahr 2019.

 

Über den Film:

In "Midsommar" lädt ein Schwede die junge Dani, ihren Freund Christian und zwei weitere Freunde in seine Heimat ein. Zunächst wollen sie dem traditionellen Mittsommerfest seiner Familie nur beiwohnen, nach kurzer Zeit überkommt sie der blanke Horror.

 

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film im Internet unerlaubterweise zum Download bereitgestellt zu haben.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

 

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.