Abmahnung: Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Angel Has Fallen"

Filesharing
14.05.202012 Mal gelesen
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Angel Has Fallen".

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Filmes "Angel Has Fallen" abgemahnt wird.

"Angel Has Fallen" ist ein US-amerikanischer Actionthriller und der dritte Teil der „Has Fallen“-Reihe nach Olympus Has Fallen (2013) und London Has Fallen (2016). Inhaltlich setzt er diese Filme fort und handelt von Mike Banning, einem Secret-Service-Agent, der seine ganze Karriere den US-Präsidenten beschützt hat. Um den Tag zu retten musste er dabei bereits zwei Mal bis an seine Grenzen gehen. Nun gerät er jedoch selbst ins Visier und seine Angreifer haben noch viel mehr vor: Sie wollen halb Washington dabei in Schutt und Asche legen und in ihrem Plan spielt die Air Force One, das Flugzeug des Präsidenten mit dem Codename Angel, eine wichtige Rolle.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film im Internet zum Download angeboten zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Geltend gemacht werden sowohl ein Lizenzschaden, als auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.