Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing der TV Serie "Shameless" abgemahnt wird.
"Shameless" ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit 2011 ausgestrahlt wird. Die Serie handelt hauptsächlich von der Familie Gallagher, die aus Vater Frank, einem Alkoholiker, und seinen sechs Kindern Fiona, Lip, Ian, Debbie, Carl und Liam besteht. Da Frank seine Familie größtenteils im Stich lässt, müssen die sechs, allen voran Fiona als Älteste, ihren Alltag alleine meistern.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, die Serie heruntergeladen und damit gleichzeitig unerlaubt an Dritte weitergegeben zu haben.
Die Kanzlei Waldorf Frommer macht wegen dieses Verstoßes folgende Ansprüche geltend:
- Unterlassungsanspruch
- Schadensersatz
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.